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BeschlossenOrtsgemeinde Mettenheim und Verbandsgemeinde Eich · Bau & Handwerk, Planung & Beratung · Sitzung am

Wohnbaugebiet Nordrieth II in Mettenheim

Mettenheim schafft nördlich der Breslauer Straße die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein allgemeines Wohngebiet samt Erschließung. Der Ortsgemeinderat hat den Bebauungsplan aufgestellt, den Geltungsbereich festgelegt und dem Erschließungsvertrag zugestimmt.

Ausführung

Vorstufenausbau, Endausbau spätestens zwei Jahre nach dessen Abnahme

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschluss

Bebauungsplan und Flächennutzungsplanänderung
Vorgesehen sind die Ausarbeitung des Bebauungsplans einschließlich Fachbeitrag Naturschutz, die Koordination erforderlicher Gutachten und die Ausarbeitung der erforderlichen Flächennutzungsplanänderung. Die Planungshoheit über die Bauleitplanung verbleibt bei den zuständigen kommunalen Gremien.
Erschließungsanlagen
Die vertraglich bestimmten Erschließungsanlagen werden geplant und hergestellt. Die Erschließung erfolgt zunächst im Vorstufenausbau, der Endausbau ist spätestens zwei Jahre nach Abnahme des Vorstufenausbaus vorgesehen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschluss

  1. Erschließungsfestpreis bei entsprechender Projektreife per Vertragsnachtrag festlegen und dem Ortsgemeinderat zurals NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Mettenheim beabsichtigt ein neues Wohnbaugebiet, um zusätzliche Wohnbauflächen und deren Erschließung zu ermöglichen. Vorgesehen ist ein allgemeines Wohngebiet mit der Bezeichnung „Nordrieth II“.

Der Ortsgemeinderat beschloss die Aufstellung des Bebauungsplans, legte den räumlichen Geltungsbereich fest und stimmte dem Erschließungsvertrag in der Fassung vom 22.09.2026 zu.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Aufstellung des Bebauungsplans „Nordrieth II“ für ein allgemeines Wohngebiet einschließlich Erschließung, Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs und Zustimmung zum Erschließungsvertrag in der Fassung vom 22.09.2026. Ergebnis: einstimmig.

Noch offen

  • Der Erschließungsfestpreis muss noch durch Nachtrag festgelegt und dem Ortsgemeinderat gesondert zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.

Ort der Leistung

Mettenheim, Rheinland-Pfalz

Markiert ist Mettenheim, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschluss

Das Dokument nennt keine Kosten.

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