Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschluss
- Bebauungsplan und Flächennutzungsplanänderung
- Vorgesehen sind die Ausarbeitung des Bebauungsplans einschließlich Fachbeitrag Naturschutz, die Koordination erforderlicher Gutachten und die Ausarbeitung der erforderlichen Flächennutzungsplanänderung. Die Planungshoheit über die Bauleitplanung verbleibt bei den zuständigen kommunalen Gremien.
- Erschließungsanlagen
- Die vertraglich bestimmten Erschließungsanlagen werden geplant und hergestellt. Die Erschließung erfolgt zunächst im Vorstufenausbau, der Endausbau ist spätestens zwei Jahre nach Abnahme des Vorstufenausbaus vorgesehen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschluss
- Erschließungsfestpreis bei entsprechender Projektreife per Vertragsnachtrag festlegen und dem Ortsgemeinderat zurals NächstesDanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Mettenheim beabsichtigt ein neues Wohnbaugebiet, um zusätzliche Wohnbauflächen und deren Erschließung zu ermöglichen. Vorgesehen ist ein allgemeines Wohngebiet mit der Bezeichnung „Nordrieth II“.
Der Ortsgemeinderat beschloss die Aufstellung des Bebauungsplans, legte den räumlichen Geltungsbereich fest und stimmte dem Erschließungsvertrag in der Fassung vom 22.09.2026 zu.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Aufstellung des Bebauungsplans „Nordrieth II“ für ein allgemeines Wohngebiet einschließlich Erschließung, Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs und Zustimmung zum Erschließungsvertrag in der Fassung vom 22.09.2026. Ergebnis: einstimmig.
Noch offen
- Der Erschließungsfestpreis muss noch durch Nachtrag festgelegt und dem Ortsgemeinderat gesondert zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.
Ort der Leistung
Mettenheim, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Mettenheim, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschluss
Das Dokument nennt keine Kosten.
Diese und weitere geplante Ausschreibungen in TendiGo analysieren
In einer Demo zeigen wir Ihnen, wie Sie von Ausschreibungen schon vor der Veröffentlichung erfahren. TendiGo wertet dafür Ratsdokumente aus und zeigt geplante Vergaben, bevor sie ausgeschrieben werden.
Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.