Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Sanierung des Stadions
- Die Stadt will das Stadion mit Bundesförderung sanieren. Die detaillierte Planung der Gebäudesanierung ist noch nicht abgeschlossen, Details zum Bauvorhaben kommen später.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Gemeinderat stand mit der Bereitstellung der Eigenmittel auf der Tagesordnung (erledigt)22.10.2026
- Restliche Mittel werden in den Haushalten 2027 und 2028 abgebildetals Nächstes2027 bis 2028
- Vorlage mit Kostenschätzung an den Gemeinderat, sobald die Planung weiter istdanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Stadt nimmt am Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ teil. Für die Sanierung des Stadions hat die Verwaltung Kosten von 8.360.991,30 € ermittelt.
Nach einem Koordinierungsgespräch am 13.10.2026 ist ein Gemeinderatsbeschluss über die städtischen Eigenmittel nötig. Planungsmittel sind bereits bereitgestellt, die restlichen Mittel sollen in den Haushalten 2027 und 2028 abgebildet werden.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der voraussichtlich erforderliche städtische Eigenanteil von 4.328.991,30 € für die Sanierung des Stadions soll bereitgestellt werden.
Noch offen
- Die finale Zusage des Bundes steht noch aus.
- Kostenschätzung und Details zum Bauvorhaben kommen in einer späteren Vorlage.
Ort der Leistung
Biberach an der Riß, Baden-Württemberg
Markiert ist Biberach an der Riß, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Sanierung des Stadions gesamtlaut Vorlage ermittelt, brutto oder netto nicht angegeben | 8.360.991 € |
|---|
- Förderung
- Bund 3.762.000 € in Aussicht gestellt, Land Zuwendungsbescheid über 270.000 €
- Finanzierung
- Die Eigenmittel der Stadt betragen 4.328.991,30 €. Der Bund hat 3.762.000 € in Aussicht gestellt, die finale Zusage steht noch aus. Das Land hat einen Zuwendungsbescheid über 270.000 € erteilt.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.