Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Zukunftskonzept
- Externe Planung eines ergebnisoffenen Konzepts. Es soll Baumpflanzungen, Entsiegelungen, Begrünung an Fassaden und über Straßen sowie technischen Rückhalt für Starkregen prüfen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Bauausschuss stand mit dem Beschlussantrag zum Zukunftskonzept auf der Tagesordnung (erledigt)12.10.2026
- Honorarangebote für die Planung einholen, Förderantrag beim Land stellenals Nächstes2027
- Mittel für das Planungsbüro im Haushalt 2028 vorgesehen2028
Vergabeverfahren
Honorarangebote für Planungsleistungen werden eingeholt. Die Verfahrensart nennt die Vorlage nicht.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Folgen des Klimawandels zeigen sich in Biberach durch Dürre, Hitzesommer und Starkregen. Deshalb sollen auch bauliche Anpassungen in der Innenstadt stärker umgesetzt werden.
Zwei Fraktionen des Gemeinderats haben Anträge zu Fassaden- und Straßenbegrünung gestellt. Die Verwaltung hält die Ziele für richtig, zweifelt aber an Teilen der Umsetzung.
Im Stadtplanungsamt fehlen 2027 Personalressourcen für die Planung. Die Planung muss deshalb extern bearbeitet werden. Ab 2028 ist die Betreuung voraussichtlich leistbar.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Umsetzbarkeit der Anträge soll im Zukunftskonzept geprüft werden. Im Haushalt 2028 sollen 75.000 € für ein Planungsbüro bereitgestellt werden.
Noch offen
- Ob der Bauausschuss den Antrag so beschlossen hat, geht aus der Vorlage nicht hervor.
- Die Förderung durch das Land ist noch zu beantragen.
Ort der Leistung
Biberach an der Riß, Baden-Württemberg
Markiert ist Biberach an der Riß, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Haushaltsansatz: 75.000 €, Haushaltsjahr 2028.
- Förderung
- Förderung der Planung durch das Land möglich, Antrag geplant
- Finanzierung
- Für die Beauftragung eines Planungsbüros sollen 75.000 € im Haushalt 2028 bereitgestellt werden. Die Planung kann vom Land gefördert werden. Für die spätere Umsetzung ist das Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ denkbar, dessen Untergrenze bei 500.000 € Investition liegt.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.