Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Neubau Feuerwehrgebäude
- Geplant ist ein gemeinsames Feuerwehrgebäude an der Stegmühle 20 mit notwendigen Hofflächen, Nebenanlagen und Anbindung an die L 1182. Die Kostenberechnung umfasst Baukonstruktionen, technische Anlagen, Außenanlagen, Ausstattung und Baunebenkosten.
- Planungsleistungen Stufe 2
- Vorgesehen sind Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, Objektabwicklung nach der Ausschreibung und weitere Projektbegleitung.
- Bodenarbeiten und bodenkundliche Baubegleitung
- Oberboden und kulturfähiger Unterboden wurden vom 10. bis 13. August 2026 am Feuerwehrzentrum auf Flurstücken 2827 bis 2832/2 und 2848 abgetragen und auf der Ackerfläche im Gewann Störrle, Flurstücke 2197 und 2198, aufgefüllt. Die durchschnittliche Auffüllhöhe betrug etwa 20 cm, der Hauptteil des Materials für die Aufschüttung am Feuerwehrzentrum war geliefert und eingebaut.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Feuerwehrgebäude Stegmühle (erledigt)22.07.2020
- Bodenabtrag und Auffüllung protokolliert (erledigt)10. bis 13. August 2026
- Baugesuch, Kostenberechnung und Bebauungsplan standen auf der Tagesordnung des Gemeinderats (erledigt)21.10.2026
- Restliche Antragsunterlagen fertigstellen und Baugesuch beim Baurechtsamt einreichenals Nächstesdanach
- Ausführungsplanung sowie Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabedanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Nach Abschluss der Würmtal-Renaturierung wurde Anfang 2026 die Entwurfsplanung aus dem Jahr 2021 für das gemeinsame Feuerwehrgebäude wieder aufgenommen. Der Neubau soll die beiden ortsteilbezogenen Feuerwehrgerätehäuser ersetzen.
Das Bebauungsplangebiet liegt zwischen Dätzingen und Döffingen, zwischen der L1182 und der Straße Stegmühle, und umfasst ca. 1,03 ha. Am 21.10.2026 standen die Abwägung der Stellungnahmen und das Baugesuch auf der Tagesordnung, ein Beschlussergebnis ist in den Dokumenten nicht belegt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen war, dem Baugesuch zuzustimmen und das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, der Kostenberechnung zuzustimmen sowie die Verwaltung zu ermächtigen, Planungsleistungen der Stufe 2 weiter aufzubereiten und zu beauftragen.
Noch offen
- Das Baugesuch ist noch nicht eingereicht und muss vom Landratsamt genehmigt werden.
- Die Vorlage nennt keinen Zeitpunkt für die Ausschreibung der Bauleistungen.
- Wer die Planungsleistungen der Stufe 2 erbringt, nennt die Vorlage nicht.
- Der Umweltbericht mit Bestandsplan soll nachgereicht werden, die erneute öffentliche Auslegung ist vorgesehen.
- Die Anbindung der Alarmausfahrt an die L 1182 muss noch straßenrechtlich genehmigt werden.
- Steine und Fremdbestandteile sollten auf der Auffüllfläche weiter abgelesen und zeitnah Luzerne oder Luzernegras angesät werden.
Ort der Leistung
Grafenau, Baden-Württemberg
Markiert ist Grafenau, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Gesamtkosten Feuerwehrgebäude einschließlich Baunebenkostenbrutto, Kostenberechnung Stand 06.08.2026 | 11.396.515 € |
|---|---|
| Baukonstruktionenbrutto | 4.382.931 € |
| Technische Anlagenbrutto | 3.399.355 € |
| Außenanlagenbrutto | 972.777 € |
| Ausstattung und Kunstwerkebrutto | 283.500 € |
| Baunebenkostenbrutto, 25 % | 2.279.303 € |
| Herrichten und Erschließenbrutto | 78.650 € |
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.