Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Wohnbauflächenbedarfsberechnung
- Die Berechnung für Frickenhausen soll in der Begründung ausführlicher dargestellt werden.
- Textteil und Begründung des Bebauungsplans
- Ziffer 1.2.2 des Textteils soll vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg angepasst werden. Die Begründung soll ebenfalls angepasst und der korrigierte Entwurf erneut ausgelegt werden.
- Beteiligung
- Nach dem Einleitungsbeschluss sollen Öffentlichkeit sowie Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Vorlage zur Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat (erledigt)20.10.2026
- Erneuter Satzungsbeschluss mit dem Ziel des rückwirkenden Inkrafttretens zum 19.12.2024als NächstesNach Abwägung etwaiger neuer Stellungnahmen
Vergabeverfahren
Erneute Auslegung des korrigierten Bebauungsplanentwurfs sowie Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Bebauungsplan Hanfäcker wurde am 17.12.2024 als Satzung beschlossen und trat am 19.12.2024 in Kraft. Im laufenden Normenkontrollverfahren beziehungsweise bei einer rechtlichen Überprüfung wurde ein möglicher Abwägungsmangel beim Wohnbauflächenbedarf festgestellt.
Das ergänzende Verfahren soll mögliche Mängel beheben, die städtebaulichen Ziele sichern und Rechtsklarheit für betroffene Grundstückseigentümer schaffen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen ist, das ergänzende Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB für den Bebauungsplan Hanfäcker einzuleiten und die Verwaltung mit der Durchführung zu beauftragen.
Noch offen
- Beschluss über die Einleitung des ergänzenden Verfahrens
- Abwägung etwaiger neuer Stellungnahmen und erneuter Satzungsbeschluss
Ort der Leistung
Frickenhausen, Baden-Württemberg
Markiert ist Frickenhausen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.