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Zur EntscheidungGemeinde Frickenhausen · Planung & Beratung · Sitzung am

Bebauungsplan Hanfäcker in Frickenhausen

Im laufenden Normenkontrollverfahren wurde ein möglicher Abwägungsmangel beim Wohnbauflächenbedarf festgestellt. Der Gemeinderat soll ein ergänzendes Verfahren einleiten, ein Beschlussergebnis ist nicht dokumentiert.

Nächster Schritt

Nach dem Einleitungsbeschluss soll der korrigierte Entwurf erneut ausgelegt und die Träger öffentlicher Belange

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Wohnbauflächenbedarfsberechnung
Die Berechnung für Frickenhausen soll in der Begründung ausführlicher dargestellt werden.
Textteil und Begründung des Bebauungsplans
Ziffer 1.2.2 des Textteils soll vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg angepasst werden. Die Begründung soll ebenfalls angepasst und der korrigierte Entwurf erneut ausgelegt werden.
Beteiligung
Nach dem Einleitungsbeschluss sollen Öffentlichkeit sowie Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt werden.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Vorlage zur Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat (erledigt)20.10.2026
  2. Erneuter Satzungsbeschluss mit dem Ziel des rückwirkenden Inkrafttretens zum 19.12.2024als NächstesNach Abwägung etwaiger neuer Stellungnahmen
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Erneute Auslegung des korrigierten Bebauungsplanentwurfs sowie Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Bebauungsplan Hanfäcker wurde am 17.12.2024 als Satzung beschlossen und trat am 19.12.2024 in Kraft. Im laufenden Normenkontrollverfahren beziehungsweise bei einer rechtlichen Überprüfung wurde ein möglicher Abwägungsmangel beim Wohnbauflächenbedarf festgestellt.

Das ergänzende Verfahren soll mögliche Mängel beheben, die städtebaulichen Ziele sichern und Rechtsklarheit für betroffene Grundstückseigentümer schaffen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Vorgeschlagen ist, das ergänzende Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB für den Bebauungsplan Hanfäcker einzuleiten und die Verwaltung mit der Durchführung zu beauftragen.

Noch offen

  • Beschluss über die Einleitung des ergänzenden Verfahrens
  • Abwägung etwaiger neuer Stellungnahmen und erneuter Satzungsbeschluss

Ort der Leistung

Frickenhausen, Baden-Württemberg

Markiert ist Frickenhausen, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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