Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Änderung des Flächennutzungsplans Alte Ziegelei
- Der Geltungsbereich umfasst ca. 1,62 ha. Vorgesehen sind ca. 1,23 ha gemischte Baufläche und 0,39 ha Grünfläche zur Sicherung des Gehölzbestands und zur Eingrünung im Osten.
- Flächentausch
- Die Wohnbauflächen „Sulz II“ in Frickenhausen (1,0 ha) und „Nördlich Mühlstraße“ in Linsenhofen (0,3 ha) sollen herausgenommen und als Landwirtschaftsflächen dargestellt werden.
- Flächenkompensation Hanfäcker
- Die Flächenkompensation für „Hanfäcker“ betrifft 0,7 ha Wohnbaufläche.
- Bebauungsplan Alte Ziegelei
- Der parallel zur Flächennutzungsplanänderung aufzustellende Bebauungsplan soll ein Urbanes Gebiet (MU) festsetzen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beratung im Gemeinderat über den Beschluss zur öffentlichen Auslegung (erledigt)19.10.2026
- Vorgesehene Veröffentlichung der Entwürfe und wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen sowie parallele Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belangeals NächstesDauer eines Monats
Vergabeverfahren
Änderung im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans. Die Vertreter der Gemeinde Großbettlingen im Gemeinsamen Ausschuss sollen den Abwägungsvorschlag billigen, dem Entwurf zustimmen und die Verwaltung mit der Beteiligung beauftragen.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Änderung soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Konversion der Alten Ziegelei in Frickenhausen und die Entwicklung eines gemischt genutzten Quartiers schaffen. Der Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ wird parallel aufgestellt und soll ein Urbanes Gebiet (MU) festsetzen.
Eine frühere Veröffentlichung hat bislang nicht stattgefunden. Der Entwurf vom 01.04.2026 wurde um den Flächentausch und die Herausnahme der Wohnbauflächen „Sulz II“ und „Nördlich Mühlstraße“ ergänzt, deshalb ist ein erneuter Auslegungsbeschluss erforderlich.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Vertreter der Gemeinde Großbettlingen im Gemeinsamen Ausschuss sollen den Abwägungsvorschlag billigen, dem Entwurf zustimmen und die Verwaltung mit der Beteiligung beauftragen.
Noch offen
- Nach Eingang der Stellungnahmen sollen diese abgewogen und den Gremien sowie dem Gemeinsamen Ausschuss zum Feststellungsbeschluss vorgelegt werden.
Ort der Leistung
Frickenhausen, Baden-Württemberg
Markiert ist Frickenhausen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.