Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Linie 812
- Die Linie soll die Gewerbegebiete Bernhausen, Augenloch und westliches Filder-Airport-Areal stündlich grundbedienen. Vorgesehen ist eine neue Linienführung zwischen Plattenhardt Altenheim und Bahnhof Bernhausen.
- Linie 815
- Die Verlängerung bis Waldenbuch Schloss soll erhalten bleiben. Vorgesehen sind ein 60-Minuten-Takt wochentags und ein 120-Minuten-Takt samstags und sonntags.
- Linie 817
- Die Linie bleibt erhalten, nachfrageschwache Fahrten mit unter fünf Fahrgästen an Tagesrandlagen entfallen. Vorgesehen sind ein 30-Minuten-Takt montags bis freitags und ein 60-Minuten-Takt am Wochenende.
- Linie 814
- Die Linie verkehrt in Filderstadt unverändert als Basis- beziehungsweise Status-quo-Angebot ohne Zubestellung.
- Linie 816A
- Die Linie soll auf einem einheitlichen Linienweg mit erweitertem Fahrplanangebot zwischen Bahnhof Bernhausen und Waldorfschule Gutenhalde verkehren. Die bisherige Schleifenfahrt über Plattenhardt entfällt.
- Optionale Linie 811
- Als Ideenkonzept ist eine ergänzende Bedienung des Filder-Airport-Areals mit 15 Fahrtenpaaren zwischen TÜV Bernhausen, Rita-Maiburg-Straße, Stuttgart-Airport-Busterminal (SAB) und S-Bahnhof Flughafen genannt.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Ende der bisherigen Bedienungslaufzeit des Linienbündelsals Nächstes30. Juni 2028
- Neuvergabe des Linienbündels1. Juli 2028
Vergabeverfahren
Das Fahrplanangebot soll vorbehaltlich verbindlicher Zusagen der beteiligten Kommunen und Landkreise in einer Vorabbekanntmachung veröffentlicht werden, damit Verkehrsunternehmen sich eigenwirtschaftlich bewerben können. Bei ausbleibenden Angeboten schreibt der Landkreis Esslingen die Verkehrsleistung aus. Vorgesehen sind einheitliche qualitative, technische und soziale Standards.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Bedienungslaufzeit des Linienbündels 1 begann am 30. November 2018 und endet zum 30. Juni 2028. Die Neuvergabe ist zum 1. Juli 2028 mit einer voraussichtlichen Laufzeit von 12 Jahren vorgesehen.
Wegen gestiegener Personal- und Fahrzeugkosten wird für die aktuelle Vergabe voraussichtlich kein eigenwirtschaftlicher Antrag erwartet. Die Verwaltung empfiehlt, Zubestellungen bis zu 120.000 Euro jährlich ab 2028 zu ermöglichen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Verwaltung empfiehlt, für die Neuvergabe der Busverkehre im Linienbündel 1 Zubestellungen bis zu 120.000 Euro jährlich ab 2028 zu ermöglichen.
Noch offen
- Der Gemeinderat muss über die Beschlussvorlage entscheiden.
- Verbindliche Zusagen der beteiligten Kommunen und Landkreise sind Voraussetzung für die Veröffentlichung des Fahrplanangebots.
- Die Zubestellung der Linie 817 setzt die Mitfinanzierung durch Gemeinde Neuhausen und Landkreis Esslingen voraus.
- Die optionale Linie 811 ist ein Ideenkonzept, dafür wäre eine Erhöhung des Finanzrahmens auf 197.000 Euro erforderlich.
Ort der Leistung
Filderstadt, Baden-Württemberg
Markiert ist Filderstadt, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Empfohlener Finanzrahmen für Zubestellungenjährlich ab 2028, bis zu | 120.000 € |
|---|---|
| Linie 812ca., anteilig | 62.000 € |
| Linie 815anteilig | 45.000 € |
| Linie 817anteilig | 13.000 € |
| Bisherige verkehrliche Verbesserungen der Jahre 2020 und 2021ca. jährlich | 80.000 € |
| Optionale Ergänzung Linie 811bis zu je Jahr, bei Zustimmung zur Streckenerweiterung ab Stetten 62.000 Euro | 77.000 € |
| Finanzrahmen bei Ergänzung der Linie 811 | 197.000 € |
- Förderung
- Der Landkreis finanziert Basis- und Status-quo-Angebot vollständig, darüber hinausgehende Leistungen werden vorbehaltlich eines Kreistagsbeschlusses zu 50 % mitfinanziert.
- Finanzierung
- Die Aufwendungen sollen in die mittelfristige Finanzplanung unter Kostenstelle 32055550 und Kontierung 43170000 aufgenommen werden. Der Landkreis finanziert Basis- und Status-quo-Angebot vollständig, darüber hinausgehende Leistungen werden vorbehaltlich eines Kreistagsbeschlusses zu 50 % mitfinanziert.
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