Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Gewerbegebiet
- Der Geltungsbereich umfasst ca. 3,54 ha, nördlich verbleiben ca. 1,9 ha als mögliche Erweiterungsfläche. Im ersten Schritt entstehen ca. 2,5 ha gewerbliche Baufläche. Vorgesehen sind eine GRZ von 0,8 und Gebäudehöhen von maximal 12,50 m beziehungsweise 9,50 m, größere Höhen für Silogebäude sind möglich.
- Verkehrliche Erschließung
- Die Zufahrt ist über die Sandhöhle und die bestehende Unterführung unter der B 35 vorgesehen. Eine Stichstraße soll ca. 200 m parallel zur Bundesstraße verlaufen, nach Westen abknicken und nach ca. 100 m in einer Wendefläche enden.
- Entwässerung
- Die noch auszuarbeitende Entwässerungskonzeption soll im Trennsystem erfolgen. Rückhalteflächen für Niederschlagswasser sind im Vorentwurf vorgesehen und im weiteren Verfahren zu prüfen und zu dimensionieren.
- Fachgutachten und Planung
- Ein Artenschutzgutachten und Fachplanungen sind erforderlich, gegebenenfalls sind geeignete Kompensationsmaßnahmen zu definieren. Die Planungs- und Honorarkosten fließen am Ende in die Erschließungskosten ein.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Stand des Bebauungsplan-Vorentwurfs mit Umweltbericht (erledigt)12.10.2026
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belangeals Nächstesnach Billigung des Vorentwurfs
Vergabeverfahren
Bebauungsplanverfahren, nach Billigung des Vorentwurfs ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange vorgesehen.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die gewerblichen Baulandreserven sind weitgehend erschöpft. Ein lokales Unternehmen hat konkreten Ansiedlungsbedarf mit erheblichem Flächenbedarf, eine bauliche Entwicklung westlich der B 35 hat derzeit keine planungsrechtliche Grundlage.
Der Regionalplan 2025 stellt erstmals eine Fläche westlich der B 35 für Siedlungsentwicklung dar. Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Umweltbericht trägt den Stand 12.10.2026.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen sind die Aufstellung des Bebauungsplans, die Billigung des Vorentwurfs und die Beauftragung der frühzeitigen Beteiligung.
Noch offen
- Der Flächennutzungsplan muss im Parallelverfahren über die Verwaltungsgemeinschaft Bretten/Gondelsheim geändert werden.
- Die Entwässerungskonzeption ist noch auszuarbeiten und Rückhalteflächen sind zu prüfen und zu dimensionieren.
- Ein Artenschutzgutachten und die erforderlichen Fachplanungen stehen noch aus.
Ort der Leistung
Gondelsheim, Baden-Württemberg
Markiert ist Gondelsheim, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Planungs- und Honorarkosten fließen am Ende in die Erschließungskosten ein.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.