Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Barrierefreie Bushaltestelle
- Platz für einen Gelenkbus. Der Wartebereich greift in den bestehenden Hang ein und wird mit einer rund 2 m hohen Stützmauer abgegrenzt. Zur Wahl stehen eine L-Stein-Mauer und eine Natur-Blocksteinmauer. Die Natur-Blocksteinmauer (Variante 2) gilt als optisch und ökologisch besser.
- Gehweg
- Der Gehweg im Einmündungsbereich zur Ahornstraße wird bis zur Bushaltestelle weitergeführt.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Ausschuss für Technik und Umwelt berät die Entwurfsplanung (erledigt)22.09.2026
- Umsetzung der Bushaltestelle, ggf. im kommenden Jahrals Nächstes2027
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Mit den Verkehrsbetrieben wurde abgestimmt, in der Bahnbrücker Straße eine neue Bushaltestelle zu bauen. Sie soll die Baugebiete im Norden, Spitzäcker und Zimmerplatz, besser an den Busverkehr anbinden.
Ein Ingenieurbüro hat einen Rotlinienentwurf erstellt. Auf dieser Grundlage finden noch Abstimmungen mit dem Landratsamt statt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Ausschuss soll die Entwurfsplanung zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit der Fortführung der Planung auf Grundlage von Variante 2 beauftragen.
Noch offen
- Kostenschätzung nach Abstimmung mit dem Landratsamt
- Ob die Umsetzung 2027 möglich ist, steht noch nicht fest
Ort der Leistung
Oberderdingen, Baden-Württemberg
Markiert ist Oberderdingen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Die Kosten für die Bushaltebucht trägt der Landkreis. Den Ausbau des Wartebereichs mit Stützmauer und Gehwegverlängerung trägt die Stadt.
Diese und weitere geplante Ausschreibungen in TendiGo analysieren
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.