Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschluss
- Planungsleistungen (LPH 1 bis 2)
- Ein Planungsbüro soll die Leistungsphasen 1 und 2 für das Feuerwehrgerätehaus am Standort „Zur Schanze“ übernehmen.
- Variantenvergleich
- Zu vergleichen sind die Nutzung oder der Umbau des bestehenden Küchentraktes und alternativ der Neubau einer Fahrzeughalle. Außerdem ist zu prüfen, ob Räume im Kellergeschoss unter dem Saal für Schulung oder Funktion nutzbar sind.
- Untersuchung Saalbereich
- Zustand, nötiger Sanierungsumfang und zu erwartende Kosten des bestehenden Saalbereichs sind zu untersuchen. Die Kosten sind getrennt vom Feuerwehrgerätehaus darzustellen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschluss
- Antrag zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Ortswehr Neukirchen wird gestellt (erledigt)09.04.2026
- Der Antrag wird angepasst. Dazu liegen eine Stellungnahme der Verwaltung und ein weiterer Vorschlag zum Beschlusstext vor (erledigt)24.08.2026
- Stadtrat stimmt über den Antrag zur Planung des Feuerwehrgerätehauses ab (erledigt)10.09.2026
- Beauftragung eines Planungsbüros für die Leistungsphasen 1 und 2als Nächstesdanach
- Planungsergebnisse und Kostenermittlung sollen dem Stadtrat vorliegen31.03.2027
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Für die Ortswehr Neukirchen soll ein neues Feuerwehrgerätehaus entstehen. Der Standort ist die ehemalige Gaststätte „Zur Schanze“. Der Stadtrat stimmte am 10.09.2026 über den Antrag ab. Der Beschluss fiel abweichend vom Vorschlag, die beschlossene Fassung nennt das Dokument nicht.
Nach dem Antragstext sind die baurechtlichen und feuerwehrtechnischen Anforderungen zu beachten, insbesondere die DIN 14092. Die Planungsleistungen sollen aus liquiden Mitteln bezahlt werden. Eine Kostenangabe für den Neubau enthält das Dokument nicht.
Laut Begründung des Antrags ist das bisherige Gerätehaus der Ortswehr für die Zahl der Kameradinnen und Kameraden deutlich zu klein. Die Spinde stehen in der Fahrzeughalle. Der Schulungsraum reicht nicht aus, und am bisherigen Standort gibt es keinen Platz für eine Erweiterung.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Oberbürgermeister soll nach dem Antragstext ein Planungsbüro mit den Leistungsphasen 1 und 2 beauftragen. Die Kostenermittlung ist bis 31.03.2027 vorzulegen. Ergebnis: einstimmig mit 21 Ja-Stimmen, abweichend vom Vorschlag.
Noch offen
- Welche Variante gebaut wird, Umbau des Küchentraktes oder Neubau der Fahrzeughalle, ist noch offen.
- Die Kosten des Neubaus und die Aufnahme in den Haushalt stehen noch aus.
- Die genaue Fassung des Beschlusses liegt im Dokument nicht vor.
Ort der Leistung
Borna, Sachsen
Markiert ist Borna, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschluss
- Finanzierung
- Die Planungsleistungen sollen aus liquiden Mitteln bezahlt werden. Nach den Planungsergebnissen soll der Stadtrat zeitnah entscheiden, ob der Neubau in den Haushalt aufgenommen wird.
Diese und weitere geplante Ausschreibungen in TendiGo analysieren
In einer Demo zeigen wir Ihnen, wie Sie von Ausschreibungen schon vor der Veröffentlichung erfahren. TendiGo wertet dafür Ratsdokumente aus und zeigt geplante Vergaben, bevor sie ausgeschrieben werden.
Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.