Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Private Gebäudemodernisierung, Instandsetzung und Rückbau
- Private Gebäudeeigentümer können bis zum Jahr 2040 Zuschüsse für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie Rückbauvorhaben an Objekten im Fördergebiet erhalten. Für abschließende Maßnahmen an der Gebäudehülle sind 25 v. H. Abbruchbedingte Maßnahmen an Brandmauern und der Rückbau privater baulicher Anlagen werden jeweils zu 100 v. H. bis maximal 30.000,00 € gefördert.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Aufnahme des Fördergebiets in das Programm „Lebendige Zentren“ per Zuwendungsbescheid (erledigt)22.07.2026
- Durchführungszeitraum der Gesamtmaßnahmeals Nächstes2026 bis 2040
- Aufnahme des voraussichtlich jährlichen kommunalen Eigenanteils in die Haushaltsplanungen2027 bis 2040
- Fördermöglichkeit für private Eigentümer bis zum Jahr 20402040
- Vollständiger Förderantrag für geplante Vorhaben in 202731.12.2026
- Schriftliche Interessensbekundung für geplante Fördervorhaben ab 202830.06.2027
Vergabeverfahren
Vor Baubeginn ist ein schriftlicher Weiterleitungsvertrag mit dem Grundstückseigentümer abzuschließen. Vertragspartner sind Grundstückseigentümer, Stadt und STEG. Je Gewerk sind mindestens zwei vergleichbare und unabhängige Kostenangebote einzureichen, Pauschalangebote sind ausgeschlossen.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Grimma wurde mit Zuwendungsbescheid vom 22.07.2026 mit dem Fördergebiet Ortsmitte Nerchau in das Programm „Lebendige Zentren“ aufgenommen.
Die Stadt plant kommunale Einzelmaßnahmen und will private Gebäudeeigentümer bei Modernisierung, Instandsetzung und Rückbau unterstützen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Stadtrat beschließt die Förderregelungen für private Maßnahmen im Fördergebiet Ortsmitte Nerchau gemäß Präsentation und Merkblatt für den Eigentümer. Ergebnis: Beschlossen.
Noch offen
- Aufnahme des voraussichtlich jährlichen kommunalen Eigenanteils in die Haushaltsplanungen 2027 bis 2040
- Abschluss eines schriftlichen Weiterleitungsvertrags vor Baubeginn
Ort der Leistung
Grimma, Sachsen
Markiert ist Grimma, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Zuwendungsfähige Gesamtausgaben der Gesamtmaßnahme | 14.995.500 € |
|---|---|
| Förderobergrenze je Gebäude | 60.000 € |
- Förderung
- Mögliche Zuwendungen von Bund und Land: maximal 9.997.000 €, voraussichtlich jährlicher kommunaler Eigenanteil 20.000 € für 2027 bis 2040
- Finanzierung
- Mögliche Zuwendungen von Bund und Land betragen maximal 9.997.000 €. Der voraussichtlich jährliche kommunale Eigenanteil von 20.000 € soll in die Haushaltsplanungen 2027 bis 2040 aufgenommen werden.
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Aus den Sitzungsunterlagen. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.