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Zur EntscheidungStadt Grimma · Planung & Beratung, Bau & Handwerk · Sitzung am

Planänderung Volkshausplatz Grimma

Die Planänderung soll die Nachnutzung der bisherigen Gemeinbedarfsfläche für ein öffentliches WC am Volkshausplatz ermöglichen. Vorgesehen sind neben der öffentlichen Toilettennutzung gastronomische Nutzungen sowie Büro- und Praxisräume, der Stadtrat soll die Satzung beschließen.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Planänderung SO2 am Volkshausplatz
Die bisherige Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung öffentliches WC soll als sonstiges Sondergebiet SO2 festgesetzt werden. Neben der weiterhin vorgesehenen öffentlichen Toilettennutzung sollen insbesondere gastronomische Nutzungen sowie Büro- und Praxisräume ermöglicht werden.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Sitzung des Gremiums Stadtrat Grimma (erledigt)29.10.2026
  2. Satzungsfassung des Bebauungsplans liegt zum Beschluss vor (erledigt)16.10.2026
  3. Beschluss durch den Stadtrat, anschließend soll die Verwaltung den Bebauungsplan beim Landratsamt Landkreisals NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Änderung betrifft den vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 3 „Neue Muldenbrücke“. Der öffentliche Bedarf an einer Toilette besteht wegen der zentralen Lage, der Nähe zu ÖPNV-Haltestellen, Innenstadt, touristischen Zielen und Wegen fort.

Nach der Beteiligung liegt die Satzungsfassung vom 16.10.2026 zum Beschluss vor. Laut Vorlage führten die Stellungnahmen zu keinen Planänderungen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Stadtrat soll die 1. Änderung der 1. Teiländerung des vorzeitigen Bebauungsplans Nr. 3 als Satzung beschließen und die Begründung billigen. Die Verwaltung soll den Bebauungsplan beim Landratsamt Landkreis Leipzig zur Genehmigung einreichen.

Noch offen

  • Der Stadtrat muss über die Abwägung und den Satzungsbeschluss entscheiden.
  • Die dauerhafte Vorhaltung und öffentliche Zugänglichkeit einer Toilettenanlage am Volkshausplatz soll mit dem Grundstückseigentümer oder Investor vertraglich oder anderweitig verbindlich gesichert werden. Eine Sicherung des öffentlichen WCs im vorhandenen Gebäude erfolgt laut Vorlage nicht.
  • Die Einleitung zusätzlichen Niederschlagswassers in die öffentliche Kanalisation ist im jeweiligen Baugenehmigungsverfahren zu prüfen.
  • Die Bebauungsplanänderung muss noch vom Landratsamt Landkreis Leipzig genehmigt und anschließend ortsüblich bekanntgemacht werden.

Ort der Leistung

Grimma, Sachsen

Markiert ist Grimma, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Finanzierung
Die Finanzierung der Planänderung erfolgt durch den Vorhabenträger.

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