Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Umrüstung der Sirenenanlagen
- 17 elektronische Sirenenanlagen sollen für die Ansteuerung über TETRA-BOS-Digitalfunk nachgerüstet werden, einschließlich der erforderlichen BOS-Funkgeräte und des notwendigen Zubehörs.
- Zentrale Auslösestelle
- Die zentrale Auslösestelle in der ortsfesten Befehlsstelle Grimma wird umgerüstet.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Vorlage zur Bereitstellung der Mittel stand im Verwaltungsausschuss auf der Tagesordnung (erledigt)07.09.2026
- Weitere Schritte zur Umsetzung nach Vorliegen des Zuwendungsbescheidesals Nächstesdanach
- Frist zur Nachrüstung der nach der Richtlinie des Freistaates geförderten Anlagen31.12.2026
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Stadt betreibt ein flächendeckendes Sirenennetz zur Warnung der Bevölkerung und zur Alarmierung der Feuerwehren. Mehrere Anlagen wurden in den vergangenen Jahren mit Fördermitteln des Bundes und des Freistaates Sachsen errichtet oder erneuert.
Die Landesdirektion Sachsen hat mit Schreiben vom 26.05.2026 auf förderrechtliche Folgen fehlender TETRA-BOS-Steuerempfänger hingewiesen. Die nach der Richtlinie des Bundes geförderten Anlagen müssen bis zum 10.09.2026 nachgerüstet sein, die nach der Richtlinie des Freistaates bis zum 31.12.2026. Sonst droht grundsätzlich eine Rückforderung der Fördermittel.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen war, dass der Verwaltungsausschuss die Mittel für die Umrüstung bereitstellt und die Verwaltung nach Vorliegen des Zuwendungsbescheides die weiteren Schritte zur Umsetzung einleitet.
Noch offen
- Ob die Umrüstung 2026 oder erst 2027 abgeschlossen wird, ist noch nicht absehbar.
- Die endgültige Förderhöhe und der Eigenanteil ergeben sich erst aus dem Zuwendungsbescheid und der Abrechnung.
- Ein Vergabeverfahren und einen Ausschreibungstermin nennt die Vorlage nicht.
Ort der Leistung
Grimma, Sachsen
Markiert ist Grimma, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Umrüstung der Sirenenanlagen einschließlich zentraler AuslösestelleGesamtkosten laut Kostenkalkulation, einschließlich BOS-Funkgeräten und Zubehör. Ob brutto oder netto, nennt die Vorlage nicht. | 43.114 € |
|---|
- Förderung
- Zuwendung nach der Richtlinie Feuerwehrförderung über 32.335,40 Euro beantragt
- Finanzierung
- Beantragt ist eine Zuwendung nach der Richtlinie Feuerwehrförderung über 32.335,40 Euro. Im Fördermittelantrag sind Eigenmittel von 12.182,20 Euro ausgewiesen, sie sind im Haushalt oder im Nachtragshaushalt bereitzustellen.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.