Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Abriss
- Abriss des Nebengebäudes der Trauerhalle. Vergeben werden sollen alle dafür erforderlichen Gewerke.
- Neubau
- Neubau des Nebengebäudes an der bestehenden Trauerhalle, ca. 19,83 m x 9 m groß. Die Genehmigungsbehörde prüft die eingereichte Planung noch.
- Grenzmauer
- Nach dem Abriss der alten Gebäudeteile wird entlang der städtischen Grundstücksgrenze zum östlichen Nachbarn eine neue Grenzwand gebaut.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Vergabe der Architektenleistungen für den Neubau vom Stadtrat beschlossen (erledigt)25.09.2025
- Vergabe der Fachplanung Haustechnik vom Stadtrat beschlossen (erledigt)24.06.2026
- Bauantrag nach der Vorstellung der überarbeiteten Variante vom 08.06.2026 bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde eingereicht (erledigt)Juli 2026
- Ausschuss für Bauen, Verkehr, Stadtmarketing und Gewerbe beriet die Vorlage und sollte über die beantragte Befreiung entscheiden (erledigt)26.10.2026
- Haupt- und Finanzausschuss der Stadt beriet die Vorlage (erledigt)27.10.2026
- Stadtrat soll über die Einleitung der Vergabeverfahren entscheidenals Nächstes05.11.2026
- Einleitung der Vergabeverfahren nach Baugenehmigung und Haushaltsplan 2027danach
Vergabeverfahren
Für alle erforderlichen Gewerke sollen Vergabeverfahren eingeleitet werden. Die Vergabe soll an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter gehen. Die Verfahrensart nennt die Vorlage nicht.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Das Nebengebäude der Trauerhalle soll abgerissen und neu gebaut werden. Das ist der erste Bauabschnitt der Sanierung der Trauerhalle. Die überarbeitete Variante wurde am 08.06.2026 im Ausschuss vorgestellt. Im Juli 2026 wurde der Bauantrag zur Prüfung bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde eingereicht. Die Architektenleistungen hat der Stadtrat am 25.09.2025 vergeben, die Fachplanung Haustechnik am 24.06.2026.
Die Genehmigungsbehörde stimmt sich noch mit der Verwaltung und dem Architekten zur eingereichten Planung ab. Die aktualisierte Kostenberechnung beläuft sich auf 965.000 €. Die Mittel wurden bei der Haushaltsaufstellung berücksichtigt und für Unvorhergesehenes auf 1 Mio. € erhöht.
Die Kreisverwaltung hat im Nachgang einen weiteren Bebauungsplan aus dem Jahr 1974 festgestellt. Das alte Gebäude und das neu geplante Nebengebäude (ca. 178 m²) überschreiten dessen überbaubare Grundstücksfläche. Dafür ist eine Befreiung beantragt. Die Verwaltung sieht keine Bedenken, weil schon das alte Gebäude die Fläche überschritten hat.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Stadtrat soll die Einleitung der Vergabeverfahren und die Vergabe an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter für alle Gewerke von Abriss und Neubau beschließen. Der Beschluss soll unter dem Vorbehalt der Zustimmung zum Haushaltsplan 2027 und dessen Genehmigung stehen.
Noch offen
- Die Baugenehmigung steht noch aus.
- Der Ausschuss sollte am 26.10.2026 über die beantragte Befreiung von der überbaubaren Grundstücksfläche entscheiden.
- Die Zustimmung zum Haushaltsplan 2027 der Stadt und die Genehmigung durch die Kommunalaufsicht stehen aus.
Ort der Leistung
Nieder-Olm, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Nieder-Olm, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Abriss und Neubau Nebengebäude Trauerhalle, aktualisierte Kostenberechnungbrutto oder netto nicht angegeben | 965.000 € |
|---|---|
| Neue Grenzmauer zum Nachbargrundstückbrutto, Schätzung laut Vorlage vom 29.04.2026, Teil der damaligen Gesamtkostenschätzung | 33.000 € |
- Finanzierung
- Laut Finanzstellungnahme sind 1,0 Mio. € eingeplant, verteilt auf 400.000 € in 2026, 400.000 € in 2027 und 200.000 € in 2028, mit Verpflichtungsermächtigung. Das gilt vorbehaltlich der Zustimmung zum Haushaltsplan 2027 und seiner Genehmigung durch die Kommunalaufsicht.
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