Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Straßensanierung
- Die Sanierung der Straße „Am Gericht“ soll nach der beiliegenden Präsentation erfolgen. Einzelheiten zum Umfang nennt der Vorlagentext nicht.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Die Beschlussvorlage stand auf der Tagesordnung des Stadtrats (erledigt)23.09.2026
- Die Wiederherstellung wird den Anliegern in einem Gespräch erläutertals Nächstesdanach
- Ausschreibungsunterlagen erstellen und mit dem Bodengutachter abstimmendanach
- Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieterdanach
Vergabeverfahren
Die Stadt erstellt Ausschreibungsunterlagen und stimmt sie mit dem Bodengutachter ab. Den Auftrag soll der wirtschaftlichste Bieter erhalten. Die Verfahrensart nennt die Vorlage nicht.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Stadtspitze führte Gespräche mit der Verwaltung, dem Bodengutachter und den Anliegern über eine mögliche Wiederherstellung der Straße „Am Gericht“. Eine rechtliche Würdigung ergab, dass keine Rechtsverpflichtung dazu besteht. Die Sanierung wäre eine freiwillige Leistung der Stadt.
Ein Planungsbüro hatte im Bauausschuss am 05.03.2024 eine Straßensanierung vorgestellt. Die Anlieger hielten diese Variante wegen des hohen Gefälles und der auf der Straße verbleibenden Vorschüttung für nicht ausreichend. Ein Jahr Hangmonitoring zeigte laut Vorlage keine messbare Bewegung. Die Stadtspitze schlägt deshalb vor, die vorgestellte Sanierung umzusetzen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen ist, die Straßensanierung gemäß der beiliegenden Präsentation zu beschließen. Sie wird den Anliegern in einem Gespräch erläutert. Danach werden die Ausschreibungsunterlagen erstellt und mit dem Bodengutachter abgestimmt.
Noch offen
- Ob der Stadtrat die Sanierung beschlossen hat, geht aus der Vorlage nicht hervor.
- Die Ausschreibungsunterlagen sind noch nicht erstellt. Die Anlieger sollen die Wiederherstellung noch in einem Gespräch erläutert bekommen.
- Eine Kostenschätzung für die Sanierung nennt die Vorlage nicht, nur den Haushaltsansatz.
Ort der Leistung
Linz am Rhein, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Linz am Rhein, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Haushaltsansatz: 100.000 €, Haushaltsjahr 2026.
- Finanzierung
- Im Haushalt 2026 sind unter der Haushaltsstelle „Wiederherstellung der Erschließungssituation nach Hangrutsch“ 100.000 € eingestellt. Die Sanierungskosten trägt laut Vorlage allein die Stadt.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.