Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Hochwasserrückhaltebecken
- Zusätzliches Rückhaltevolumen von ca. 10.000 m³ in der Gemarkung „In den Jungfernwiesen“.
- Untersuchungen
- Planung, Baugrunduntersuchung, artenschutzrechtliche Untersuchungen und Kampfmitteluntersuchung sind in den Gesamtkosten enthalten.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Gemeinderat beauftragt die Planung für die Leistungsphasen 1 bis 3 (erledigt)03.04.2025
- Gemeinderat soll über die Fortführung des Vorhabens entscheiden (erledigt)24.09.2026
- Falls das Vorhaben fortgeführt wird, Einreichung der Genehmigungsplanung bei der SGD Süd und Ermittlung der Förderquoteals Nächstesdanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Gemeinderat hatte am 03.04.2025 das Ingenieurbüro mit der Planung eines Hochwasserrückhaltebeckens für die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Ziel war, die voraussichtlichen Baukosten zu ermitteln und einen möglichen Fördersatz einzuschätzen.
Das bestehende Hochwasserrückhaltebecken Zwischen den Gräben ist auf ein 20-jährliches Hochwasserereignis (HQ20) ausgelegt. Mit dem zusätzlichen Becken soll der Schutz auf HQ50 steigen. Die Kosten liegen laut Vorlage deutlich über der ursprünglichen Annahme von rund 100.000 €.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat sollte als Grundsatzbeschluss entscheiden, ob die Errichtung des Hochwasserrückhaltebeckens fortgeführt oder nicht fortgeführt wird.
Noch offen
- Ob das Vorhaben fortgeführt wird, ist der Vorlage nicht zu entnehmen.
- Der Fördersatz des Landes steht noch nicht fest.
Ort der Leistung
Dierbach, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Dierbach, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Gesamtkosten einschließlich Planung, Baugrunduntersuchung, Kampfmitteluntersuchung und Bauausführungbrutto, geschätzt | 366.520 € |
|---|
- Finanzierung
- Ein konkreter Fördersatz des Landes Rheinland-Pfalz steht laut Vorlage noch nicht fest. Er kann erst nach Einreichung der Genehmigungsplanung und Ermittlung der Förderquote festgelegt werden. Die Förderung erfolgt im Programm „Aktion Blau Plus“.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.