Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Forsteinrichtungswerk
- Für den Forstbetrieb der Ortsgemeinde Venningen soll ein neuer mittelfristiger Betriebsplan erstellt werden. Die Forsteinrichtung umfasst die regelmäßig wiederkehrende Inventur der Wälder und eine darauf aufbauende Betriebsplanung.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beratung der Beschlussvorlage im Gemeinderatals Nächstes03.11.2026
- Stichtag des neuen Betriebsplans01.10.2028
Vergabeverfahren
Ausschreibung erforderlich. Die Erstellung kann durch die Zentralstelle der Forstverwaltung oder private Sachkundige erfolgen. Der Ortsbürgermeister soll ermächtigt werden, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben, der Gemeinderat ist zu informieren.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Nach Landeswaldgesetz sind mittelfristige Betriebspläne für ordnungsgemäße, nachhaltige Forstwirtschaft und Umweltvorsorge aufzustellen. Der bisherige Betriebsplan wurde zum Stichtag 01.10.2016 erstellt, ein neuer Plan wäre zum 01.10.2026 fällig gewesen. Die Forstverwaltung stimmte einer Verschiebung auf den Stichtag 01.10.2028 zu.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat soll die Ausschreibung der Leistungen zur Erstellung des Forsteinrichtungswerks beschließen und die Verwaltung mit der Vorbereitung des Förderantrags gemeinsam mit dem Forstamt beauftragen. Der Ortsbürgermeister soll zur Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter ermächtigt werden.
Noch offen
- Beschlussergebnis
- Förderantrag und Förderhöhe
- Ausschreibung, Auftragnehmer und Ausführungstermin
Ort der Leistung
Venningen, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Venningen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Förderung
- Förderung durch die Landesforstverwaltung Rheinland-Pfalz vorgesehen
- Finanzierung
- Für die Aufstellung ist eine Förderung durch die Landesforstverwaltung Rheinland-Pfalz vorgesehen. Die Verwaltung soll gemeinsam mit dem Forstamt den Förderantrag auf den Weg bringen.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.