Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Neuaufteilung des Straßenraums
- Die Fahrbahn wird in die Mittellage verschoben und als Mischverkehrsfläche für Fußgänger, Radfahrer und Lieferverkehr genutzt. Der Abschnitt bleibt verkehrsberuhigter Bereich.
- Grundhafter Ausbau
- Der Straßenraum wird grundhaft ausgebaut. Das Straßengrundstück ist ca. 210 m lang und ca. 15,20 m breit, davon sind ca. 11,20 m versiegelt.
- Begrünung
- Blühwiesen und Blühstreifen beidseitig, Baumpflanzungen auf der Ostseite, dazu Bänke. Die Entwicklungspflege dauert vier Jahre und ist nicht förderfähig.
- Durchfahrtssperre
- Eine bauliche Durchfahrtssperre, die temporär zu öffnen ist, wird mit der Baudurchführung umgesetzt. Mögliche Varianten und die Lage werden in der Vorplanung untersucht.
- Planung
- Die Verwaltung soll die erforderlichen Planungsschritte einleiten. Die Verpflichtungsermächtigung für 2030 ist für die Beauftragung der Planung vorgesehen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr, Vorlage stand auf der Tagesordnung (erledigt)17.09.2026
- Stadtrat, Vorlage stand zur Beschlussfassung auf der Tagesordnung (erledigt)24.09.2026
- Beginn der Planungsschritte, Haushaltsansatz mit der Haushaltsplanung 2028als Nächstes2028
- Planung und Herstellung der Baumaßnahme2028 bis 2032
- Bauausführung, auf die sich die Kostenschätzung bezieht2031
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Karl-Schmidt-Straße gehört zum Stadtteil Buckau, einem Fördergebiet des Stadtumbaus. Der südliche Abschnitt ist eine ehemalige Werksstraße. Die Öffnung für den Kfz-Verkehr war temporär und wird rückgängig gemacht. Das Schlackepflaster hat Höhenversprünge und Lunken, die Entwässerung entspricht nicht den aktuellen Regelwerken. Eine Beleuchtung gibt es nicht.
Der Abschnitt verbindet Wohnen mit Schule, Kindergarten und S-Bahnhof und ist wichtig für den Fuß- und Radverkehr. Bei einer Schließung würde sich der Weg zum S-Bahnhof um ca. 380 m verlängern. Deshalb soll er zunächst vorrangig als Fuß- und Radverbindung entwickelt werden, mit der Option für Kfz-Verkehr, falls die anliegenden Grundstücke wieder genutzt werden.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Stadtrat soll die Umgestaltung zusammen mit dem grundhaften Ausbau beschließen. Die Verwaltung soll die Planungsschritte für ein Vorhaben mit einem Gesamtwert von 768.200 € brutto einleiten und einen Fördermittelantrag im Programm „Sozialer Zusammenhalt“ stellen.
Noch offen
- Die Finanzierung hängt an der Städtebauförderung. Ohne Förderung erfolgt die Umsetzung erst, wenn es die Haushaltslage zulässt.
- Ob der Stadtrat die Vorlage beschlossen hat, steht nicht im Dokument.
Ort der Leistung
Magdeburg, Sachsen-Anhalt
Markiert ist Magdeburg, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Gesamtwert Planung und Umgestaltungbrutto, Kostenannahme für eine Bauausführung 2031 mit Teuerung | 768.200 € |
|---|
- Förderung
- Städtebauförderung „Sozialer Zusammenhalt“, Programmjahr 2027, 66 % Förderquote, bis zu 504.800 €
- Finanzierung
- Für Planung und Bau wird Städtebauförderung beantragt (Programmjahr 2027 laut Kosten- und Finanzierungsübersicht), förderfähig sind bis zu 757.500 €. Die förderfähigen Kosten tragen Kommune, Land und Bund zu je einem Drittel. Vorgesehen ist eine Verpflichtungsermächtigung von 735.800 € für 2029 ff.
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