Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Sitztransport
- Vorgesehen sind 2.400 Pkw-Fahrten zu 42,80 € brutto je Fahrt. Die Hilfe des Fahrers von der Wohnung bis zum Fahrzeug und zurück genügt.
- Spezialtransport 1
- Vorgesehen sind 3.700 Fahrten mit einem Spezialfahrzeug für Personen, die im Rollstuhl sitzen bleiben müssen. Die Hilfe des Fahrers bis zum Fahrzeug genügt.
- Spezialtransport 2
- Vorgesehen sind 300 Fahrten mit einem Spezialfahrzeug, bei denen zusätzlich zum Fahrer eine zweite Person hilft.
- Höchstmenge
- Als Höchstmenge sind 30 % mehr Fahrten angesetzt, also 3.120 Sitztransporte, 4.810 Spezialtransporte und 390 Spezialtransporte mit zweiter Person.
- Leistungsverzeichnis
- Vorgaben zur Ausstattung der Fahrzeuge, der Anforderungskatalog des Bundesministeriums für Verkehr, Schulung der Fahrer, ein Erste-Hilfe-Nachweis, der nicht älter als zwei Jahre ist, und ein erweitertes Führungszeugnis für alle Fahrer.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Soziales empfiehlt die Maßnahmengenehmigung einstimmig (erledigt)17.09.2026
- Hauptausschuss genehmigt die Durchführung der offenen Verfahren einstimmig (erledigt)29.09.2026
- Europaweite Ausschreibung im offenen Verfahrenals Nächstesdanach
- Der aktuelle Vertrag läuft aus08.02.2027
- Laufzeit des neuen Vertrags09.02.2027 bis 31.01.2028
Vergabeverfahren
Europaweites offenes Verfahren nach VgV. Wertungs- und Zuschlagskriterium ist der Preis. Bei Abweichungen von den Kostenschätzungen führt die Stadt regelhaft Aufklärungsgespräche mit den Bietern.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Den Beförderungsdienst für schwerstgehbehinderte Menschen gibt es in Mannheim seit 1977. Der aktuelle Vertrag läuft zum 08.02.2027 aus und muss neu vergeben werden. Die Fahrten dienen der sozialen Teilhabe und alltäglichen Besorgungen im Stadtgebiet Mannheim und Ludwigshafen.
Der Dienst umfasst Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB IX als Pflichtaufgabe und einen freiwilligen Dienst für Menschen mit Merkzeichen „aG“ oder Pflegegrad 4 oder 5. Grundsätzlich sind bis zu 48 Einzelfahrten je Quartal möglich. Bezogen auf 2025 entfielen rund 70 % des Leistungsumfangs auf Pflichtleistungen und rund 30 % auf die freiwillige Leistung.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Soziales empfahl die Maßnahmengenehmigung am 17.09.2026 einstimmig. Der Hauptausschuss beschloss sie am 29.09.2026 einstimmig. Über die Vergabe entscheidet danach der Oberbürgermeister, ein Vergabebeschluss im Ausschuss ist nicht mehr nötig.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Hauptausschuss genehmigt die Durchführung der offenen Verfahren und die Vergabe des Beförderungsdienstes ab 09.02.2027 mit einer Laufzeit bis 31.01.2028. Ergebnis: einstimmig beschlossen.
Noch offen
- Die Zahl der Fahrten lässt sich für die Laufzeit nur bedingt planen. Zu- und Abgänge von Personen verändern den Bedarf.
- Eine Änderung des Personenkreises oder des Leistungsumfangs gehört nicht zur Maßnahme und bräuchte einen eigenen politischen Beschluss.
Ort der Leistung
Mannheim, Baden-Württemberg
Markiert ist Mannheim, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Auftragsvolumen für die Vertragslaufzeitrund, realistisch angenommen | 300.000 € |
|---|---|
| Auftragsvolumen im Höchstfallca., bei 30 % mehr Fahrten | 400.000 € |
- Finanzierung
- Die Mittel stehen im Ergebnishaushalt des Fachbereichs Arbeit und Soziales bereit, die laufenden Aufwendungen sind im Transferbereich veranschlagt. Auswärtige Kostenträger sollen rund 42.000 € erstatten. Für den städtischen Haushalt bleibt eine voraussichtliche Nettobelastung von rund 258.000 €.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.