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Zur EntscheidungGemeinde Holdorf · Planung & Beratung · Sitzung am

Bebauungsplan Im Bäkeesch V in Holdorf

Auf der gemeindeeigenen Fläche Flur 31, Flurstück 53/10 und angrenzenden Flächen im Ortsteil Holdorf sollen weitere Wohnbauflächen ausgewiesen werden. Die Aufstellung des Bebauungsplans und die Beteiligungsverfahren sind zur Entscheidung vorgelegt.

Nächster Schritt

Beratung im Planungs- und Bauausschuss am 10.11.2026, Verwaltungsausschuss am 17.11.2026 und Gemeinderat am

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Bebauungsplanung und Beteiligungsverfahren
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 101 „Im Bäkeesch V“ zur planungsrechtlichen Beordnung. Vorgesehen sind die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Beratung im Planungs- und Bauausschussals Nächstes10.11.2026
  2. Beratung im Verwaltungsausschuss17.11.2026
  3. Beratung im Gemeinderat24.11.2026
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sollen durchgeführt werden.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Gemeinde Holdorf ist Eigentümerin der Fläche in Flur 31, Flurstück 53/10. Dort und auf angrenzenden Flächen sollen weitere Wohnbauflächen im Ortsteil Holdorf ausgewiesen werden. Zur planungsrechtlichen Beordnung ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Vorgeschlagen sind der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 101 „Im Bäkeesch V“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie die Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.

Noch offen

  • Die Planungskosten sind noch zu ermitteln.
  • Der Aufstellungsbeschluss und die Durchführung der Beteiligungsverfahren stehen zur Beratung und Entscheidung an.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Finanzierung
Planungskosten sind über die Kostenstelle Planungskosten allgemein verfügbar.

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