Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bebauungsplanung und Beteiligungsverfahren
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 101 „Im Bäkeesch V“ zur planungsrechtlichen Beordnung. Vorgesehen sind die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beratung im Planungs- und Bauausschussals Nächstes10.11.2026
- Beratung im Verwaltungsausschuss17.11.2026
- Beratung im Gemeinderat24.11.2026
Vergabeverfahren
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sollen durchgeführt werden.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Gemeinde Holdorf ist Eigentümerin der Fläche in Flur 31, Flurstück 53/10. Dort und auf angrenzenden Flächen sollen weitere Wohnbauflächen im Ortsteil Holdorf ausgewiesen werden. Zur planungsrechtlichen Beordnung ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen sind der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 101 „Im Bäkeesch V“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie die Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.
Noch offen
- Die Planungskosten sind noch zu ermitteln.
- Der Aufstellungsbeschluss und die Durchführung der Beteiligungsverfahren stehen zur Beratung und Entscheidung an.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Planungskosten sind über die Kostenstelle Planungskosten allgemein verfügbar.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.