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Bebauungsplan Brunsdamm-Haidweg in Varel

Eigentümer planen die Neuaufteilung zweier Grundstücke am Brunsdamm und Haidweg, um ergänzende rückwärtige Wohnbebauung zu ermöglichen. Die Entscheidung über Abwägung und Satzungsbeschluss stand am 29.10.2026 auf der Tagesordnung, ein Ergebnis ist in den Dokumenten nicht belegt.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Planänderung und rückwärtige Wohnbebauung
Die erste Änderung des Bebauungsplans ermöglicht ergänzende rückwärtige Wohnbebauung auf zwei Grundstücken am Brunsdamm und Haidweg. Art und Maß der baulichen Nutzung orientieren sich an der bestehenden eingeschossigen Bauweise und einer GRZ von 0,4.
Regenwassermanagement
Im Zuge der Genehmigungsplanung ist Regenwasser durch Rückhaltung und Versickerung zu bewirtschaften. Sollte dies nicht umsetzbar sein, ist ein satzungsgemäßer Regenwasserkanalanschluss möglich, die Kosten tragen die jeweiligen Bauherren. Für die Baugrundstücke „Brunsdamm“ 37 a und 37 b ist Niederschlagswasser vor Ort zur Versickerung vorgesehen.
Schmutzwasseranschluss
Der Anschluss an die Schmutzwasserkanalisation kann vom Brunsdamm aus erfolgen. Der jeweilige Bauherr trägt die Kosten für die Kanalnetzerweiterung über das städtische Flurstück 133/53 in Flur 33 der Gemarkung Varel-Land sowie für die erforderlichen Übergabeschächte auf dem privaten Grundstück.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans im Verwaltungsausschuss (erledigt)21.11.2024
  2. Veröffentlichung der Vorentwurfsunterlagen und Beteiligung öffentlicher Träger (erledigt)21.11. bis 23.12.2025
  3. Verwaltungsausschuss beschließt Veröffentlichung der Entwurfsunterlagen und Beteiligung öffentlicher Träger (erledigt)30.07.2026
  4. Veröffentlichung der Entwurfsunterlagen und Beteiligung öffentlicher Träger (erledigt)22.08. bis 22.09.2026
  5. Entscheidung im Rat über Abwägung und Satzungsbeschluss (erledigt)29.10.2026
  6. Kein weiterer Schritt genanntals NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Verfahren nach § 13a BauGB

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Eigentümer planen die Neuaufteilung zweier Grundstücke am Brunsdamm und Haidweg zur rückwärtigen Bebauung, weil große Gartengrundstücke ohne Baufenster ausgewiesen sind. Sie beantragten die Planänderung, um ergänzende Bebauung und Nachverdichtung zu ermöglichen.

Die Planung orientiert sich an der bestehenden eingeschossigen Bauweise und einer GRZ von 0,4. Die Änderung wird im Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt.

Die frühzeitige Beteiligung führte zu 13 Stellungnahmen mit Hinweisen, Anregungen oder Bedenken. Die Entwurfsveröffentlichung führte zu 10 Stellungnahmen, inhaltliche Überarbeitungen waren nicht erforderlich, die Planunterlage wurde um aktuelle Vermessungsdaten ergänzt. Die Präsentation vom 13.10.2026 trug den Titel „Satzungsbeschluss“, belegt aber keinen gefassten Beschluss.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Vorgeschlagen ist, die Abwägungsvorschläge zu beschließen und die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 mit Begründung als Satzung zu beschließen.

Noch offen

  • Im Zuge der Genehmigungsplanung ist ein Regenwassermanagement über Rückhaltung und Versickerung vorgesehen. Falls dies nicht umsetzbar ist, ist ein satzungsgemäßer Anschluss an den Regenwasserkanal möglich.
  • Der Rat sollte am 29.10.2026 über die Abwägungsvorschläge und den Satzungsbeschluss entscheiden, ein Ergebnis ist nicht dokumentiert.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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