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VergebenStadt Varel · Planung & Beratung · Vorlage vom

Hallenbad Varel für SKS II anmelden

Das Hallenbad am Sportpark war in den Förderrunden SKS I und SKS-Schwimmbäder nicht berücksichtigt worden. Die Stadt beantragt die Aufnahme in die nächste Förderrunde SKS II, die Verwaltung soll eine Interessenbekundung abgeben.

Nächster Schritt

Projektaufruf voraussichtlich am 26.10.2026, konkrete Förderbedingungen stehen noch aus.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Förderverfahren für das Hallenbad Varel
Die Stadt beantragt die Aufnahme des Projekts in die nächste Förderrunde des Bundesprogramms SKS II. Die Verwaltung soll eine Interessenbekundung für den Standort am Sportpark abgeben.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Sitzung des Gremiums Gremium (erledigt)22.10.2026
  2. Voraussichtliche Veröffentlichung des Projektaufrufsals Nächstes26.10.2026
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Interessenbekundung, die konkreten Förderbedingungen sind noch nicht bekannt.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Das Projekt wurde in den vorherigen Förderrunden SKS I und SKS-Schwimmbäder nicht berücksichtigt. Für SKS II hat das Bundesministerium ein Fördervolumen von 333 Mio. € angekündigt.

Die Stadt beantragt die Aufnahme des Hallenbads am Sportpark in die nächste Förderrunde. Die konkreten Förderbedingungen sind noch nicht bekannt, zunächst wird von im Wesentlichen unveränderten Anforderungen gegenüber dem ersten Projektaufruf ausgegangen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Rat soll die Teilnahme am Förderverfahren und die Bereitstellung kommunaler Eigenmittel beschließen.

Noch offen

  • Beschluss des Rates zur Teilnahme am Förderverfahren und zur Bereitstellung kommunaler Eigenmittel
  • Konkrete Förderbedingungen und Förderentscheidung

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Förderung
Bundesprogramm SKS II mit angekündigtem Fördervolumen von 333 Mio. €, konkrete Förderung für das Vorhaben nicht genannt
Finanzierung
Kommunale Eigenmittel sollen zugesichert werden. Die konkrete Mittelbereitstellung erfolgt in der jeweiligen Haushaltsplanung nach der Förderentscheidung. Das Bundesprogramm SKS II hat ein angekündigtes Fördervolumen von 333 Mio. €.

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