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Vergabe läuftStadt Bergen · Planung & Beratung, Bau & Garten · Sitzung am

Bebauungsplan Am Fuchsmoorgraben in Bergen

Die Stadt plant die 1. Änderung des Bebauungsplans Belsen Nr. 2 „Am Fuchsmoorgraben“ im Ortsteil Belsen. Der Entwurf wurde zur Entscheidung vorgelegt, vorgesehen sind die Verlagerung des Pflanzstreifens und eine Erweiterung der überbaubaren Fläche.

Nächster Schritt

Entscheidung im Verwaltungsausschuss geplant für 27.10.2026, anschließend Veröffentlichung des Entwurfs für einen

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Bebauungsplanänderung
Der Bebauungsplan Belsen Nr. 2 „Am Fuchsmoorgraben“ soll für die Flurstücke 156/6, 156/7, 156/8, 156/9, 156/10, 156/11, 156/12, 156/13 und 156/14, Flur 4 in der Gemarkung Belsen, geändert werden. Vorgesehen sind höchstens ein Vollgeschoss, eine Traufhöhe bis 3,5 m sowie Sattel- und Walmdächer für Hauptgebäude und helle Putzfassaden oder rot- bis rotbraune Klinker.
Pflanzstreifen
Der bisher im Plangebiet festgesetzte Pflanzstreifen soll außerhalb der östlichen Plangebietsgrenze auf den neu vermessenen Flurstücken 155/3, 155/4, 155/5 und 155/6, Flur 4, Gemarkung Belsen angelegt werden. Dadurch wird die überbaubare Fläche entsprechend erweitert.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Vorberatung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Stadtplanung (erledigt)22.10.2026
  2. Entscheidung im Verwaltungsausschuss geplantals Nächstes27.10.2026
  3. Veröffentlichung des Entwurfs im Internet und Behördenbeteiligung nach BeschlussEin Monat
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die bisherige Änderung betraf die Flurstücke 156/11, 156/12, 156/13 und 156/14. Nun soll der gesamte Geltungsbereich einbezogen werden: Flurstücke 156/6 bis 156/14, Flur 4, Gemarkung Belsen.

Die Änderung soll frühere Anregungen aus dem Ortsrat Belsen berücksichtigen und die bisherigen Beschlüsse ergänzen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Vorgeschlagen sind die Aufstellung des Bebauungsplans für den gesamten Geltungsbereich, die Billigung des Entwurfs vom 28.09.2026 sowie dessen Veröffentlichung und Behördenbeteiligung.

Noch offen

  • Die Beschlüsse zur Aufstellung und zum Entwurf stehen zur Entscheidung, die Umsetzung des Pflanzstreifens soll vor Satzungsbeschluss vertraglich gesichert werden.

Ort der Leistung

Bergen, Niedersachsen

Markiert ist Bergen, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Finanzierung
Die Kosten werden durch den Vorhabenträger über einen städtebaulichen Vertrag übernommen.

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