Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bebauungsplanänderung
- Der Bebauungsplan Belsen Nr. 2 „Am Fuchsmoorgraben“ soll für die Flurstücke 156/6, 156/7, 156/8, 156/9, 156/10, 156/11, 156/12, 156/13 und 156/14, Flur 4 in der Gemarkung Belsen, geändert werden. Vorgesehen sind höchstens ein Vollgeschoss, eine Traufhöhe bis 3,5 m sowie Sattel- und Walmdächer für Hauptgebäude und helle Putzfassaden oder rot- bis rotbraune Klinker.
- Pflanzstreifen
- Der bisher im Plangebiet festgesetzte Pflanzstreifen soll außerhalb der östlichen Plangebietsgrenze auf den neu vermessenen Flurstücken 155/3, 155/4, 155/5 und 155/6, Flur 4, Gemarkung Belsen angelegt werden. Dadurch wird die überbaubare Fläche entsprechend erweitert.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Vorberatung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Stadtplanung (erledigt)22.10.2026
- Entscheidung im Verwaltungsausschuss geplantals Nächstes27.10.2026
- Veröffentlichung des Entwurfs im Internet und Behördenbeteiligung nach BeschlussEin Monat
Vergabeverfahren
Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die bisherige Änderung betraf die Flurstücke 156/11, 156/12, 156/13 und 156/14. Nun soll der gesamte Geltungsbereich einbezogen werden: Flurstücke 156/6 bis 156/14, Flur 4, Gemarkung Belsen.
Die Änderung soll frühere Anregungen aus dem Ortsrat Belsen berücksichtigen und die bisherigen Beschlüsse ergänzen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen sind die Aufstellung des Bebauungsplans für den gesamten Geltungsbereich, die Billigung des Entwurfs vom 28.09.2026 sowie dessen Veröffentlichung und Behördenbeteiligung.
Noch offen
- Die Beschlüsse zur Aufstellung und zum Entwurf stehen zur Entscheidung, die Umsetzung des Pflanzstreifens soll vor Satzungsbeschluss vertraglich gesichert werden.
Ort der Leistung
Bergen, Niedersachsen
Markiert ist Bergen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Die Kosten werden durch den Vorhabenträger über einen städtebaulichen Vertrag übernommen.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.