Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Gewerbe- und Mischgebiet
- Auf den Flurstücken 14/3, 15/6, 15/5 und 15/3, Flur 7, Gemarkung Bergen, sollen auf insgesamt ca. 8,5 ha ein Gewerbegebiet und ein Mischgebiet ausgewiesen werden. Vorgesehen waren circa 4 ha Gewerbegebiet und circa 4,5 ha Mischgebiet, die Flächenverteilung soll leicht zugunsten des Gewerbegebiets verschoben werden.
- Innere Erschließung
- Ein Straßenring soll möglichst große Baufenster mit möglichst kleiner Verkehrsfläche erschließen. Gewerbetypischer Schwerlastverkehr soll das Plangebiet ohne Wendemanöver durchfahren können, die verkehrliche Erschließung ist durch einen Kreisverkehrsplatz in der Belsener Straße gesichert.
- Freiraum und Wege
- Eine Baumallee soll das Mischgebiet optisch von den Gewerbeflächen trennen. Fuß- und Radwege sollen das Wohnquartier „Am Bienenzaun“ mit dem Baumschulenweg verbinden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Vorberatung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Stadtplanung (erledigt)22.10.2026
- Entscheidung im Verwaltungsausschuss (erledigt)27.10.2026
- Entscheidung im Verwaltungsausschuss am 27.10.2026, anschließend frühzeitige Beteiligung von Öffentlichkeit undals NächstesDanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Das Bauleitplanverfahren soll auf den städtischen Flurstücken die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Gewerbegebiet und ein Mischgebiet schaffen. Der Geltungsbereich umfasst ca. 8,5 ha und wird größtenteils als Ackerfläche genutzt.
Ursprünglich waren circa 4 ha Gewerbegebiet und circa 4,5 ha Mischgebiet vorgesehen. Wegen Interessensbekundungen mit einem Bedarf von bereits über 4 ha Gewerbefläche sieht der Entwurf eine leichte Verschiebung zugunsten des Gewerbegebiets vor. Der Flächennutzungsplan stellt die Fläche als Landwirtschaftsfläche dar und soll parallel geändert werden.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen ist, den Vorentwurf der Planzeichnung des Bebauungsplanes Bergen Nr. 42 „Großes Roland“ samt Begründung zu beschließen und die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten.
Noch offen
- Entscheidung über den Vorentwurf und die frühzeitige Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden, eine parallele Änderung des Flächennutzungsplans ist erforderlich.
Ort der Leistung
Bergen, Niedersachsen
Markiert ist Bergen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Die Stadt Bergen trägt die Kosten des Bauleitplanverfahrens.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.