Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Therapieeinrichtung
- Geplant ist die Errichtung einer Therapieeinrichtung auf einem südlichen Teilstück des Flurstücks 589, Flur 6, Gemarkung Eversen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Vorlage erstellt (erledigt)07.10.2026
- Vorberatung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Stadtplanung (erledigt)22.10.2026
- Entscheidung im Verwaltungsausschuss vorgesehenals Nächstes27.10.2026
Vergabeverfahren
Vor Einleitung des Bauleitplanverfahrens soll ein städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabenträger geschlossen werden. Die Kostenübernahme durch den Vorhabenträger wird darin gesichert.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Ein Vorhabenträger beabsichtigt, auf einem südlichen Teilstück des Flurstücks 589, Flur 6, Gemarkung Eversen, im Geltungsbereich des Bebauungsplans Sülze Nr. 12 „Nahversorger am Heidhofe“ eine Therapieeinrichtung zu errichten. Dafür ist eine Änderung des gültigen Bebauungsplans in diesem Teilbereich erforderlich.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Verwaltung soll mit dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem Vorhabenträger für das geplante Bauleitplanverfahren beauftragt werden.
Noch offen
- Entscheidung des Verwaltungsausschusses über den Vertragsabschluss
- Abschluss des städtebaulichen Vertrags
- Einleitung des Bauleitplanverfahrens
Ort der Leistung
Bergen, Niedersachsen
Markiert ist Bergen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Der Vorhabenträger übernimmt die Kosten per städtebaulichem Vertrag. Verwaltungskosten des originären Verfahrens verbleiben bei der Stadt.
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