Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Erwerb und Übertragung von Leerrohren
- Nach dem Erwerb sollen diese und die bereits städtischen Leerrohre in den Baugebieten Am Fuchsmoorgraben, Belsen, sowie der Straße Zur Alten Molkerei, Eversen / Sülze, kostenfrei an den Eigenbetrieb Breitband des Landkreises Celle übertragen werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Finanzierungsbeschluss gefasst, soll aufgehoben werden (erledigt)25.06.2026
- Geänderter Haushaltsbeschluss, Mittel nicht mehr verfügbar (erledigt)09.07.2026
- Vorberatung im Verwaltungsausschuss (erledigt)27.10.2026
- Vorlage stand auf der Tagesordnung des Rates (erledigt)28.10.2026
- Kein weiterer Schritt genanntals NächstesDanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Finanzierungsbeschluss vom 25.06.2026 soll aufgehoben werden, weil die Mittel nach dem geänderten Haushaltsbeschluss vom 09.07.2026 nicht mehr verfügbar sind.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen sind der Erwerb der Leerrohre für 48.000 € als außerplanmäßige Ausgabe und die anschließende kostenfreie Übertragung an den Eigenbetrieb Breitband des Landkreises Celle.
Noch offen
- Ein Beschlussergebnis des Rates über den vorgeschlagenen Erwerb und die Mittelbereitstellung ist nicht belegt.
Ort der Leistung
Bergen, Niedersachsen
Markiert ist Bergen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Erwerb der LeerrohreAuszahlungen etwa 48.000 € | 48.000 € |
|---|---|
| Wert der bereits städtischen Leerrohreca. | 30.000 € |
- Finanzierung
- Deckung über Investitionsnummer 5711001501, Städtebauförderung. Die Finanzierung über Investitionsnummer 1113102603, Grunderwerb Höhberg, Offen, wird aufgehoben.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.