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Vergabe läuftGemeinde Dornum · Planung & Beratung · Sitzung am

Bebauungsplan Nr. 0235 in Dornum

Wegen zunehmender Ferienwohnungen und knapper werdendem Dauerwohnraum wird der unbeplante Innenbereich in Westerbur entlang An der Mühle, Crimbershörn, Crimbershook und Oll Diek überplant. Der Rat beschloss am 29.10.2026 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 0235 und eine Veränderungssperre zur Sicherung der Planung.

Kostenschätzung

45.000 €

Nächster Schritt

Bekanntmachung der Veränderungssperre im Amtsblatt, ein Datum ist nicht genannt.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschluss

Bebauungsplan Nr. 0235
Für den Bereich An der Mühle, Crimbershörn, Crimbershook und Oll Diek soll ein Sonstiges Sondergebiet für eine Mischung aus Ferienwohnen und Dauerwohnen ausgewiesen werden. Vorgesehen sind Regelungen zur Zahl der Ferienwohnungen je Grundstück, zum Verhältnis der Geschossflächen sowie zu Grund- und Geschossflächenzahl, Vollgeschossen, Vorgärten, Zufahrtsbreiten und Schottergärten.
Entwässerungsplanung
Für das Plangebiet ist eine Entwässerungsplanung vorgesehen.
Veränderungssperre
Die Sperre untersagt grundsätzlich Bauvorhaben, die Beseitigung baulicher Anlagen sowie erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen. Sie gilt ab Bekanntmachung im Amtsblatt und tritt nach zwei Jahren außer Kraft.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschluss

  1. Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen und Veränderungssperre erlassen (erledigt)29.10.2026
  2. Inkrafttreten der Veränderungssperreals Nächstesab Bekanntmachung im Amtsblatt
  3. Außerkrafttreten der Veränderungssperrenach zwei Jahren
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Bauleitplanverfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB vorgesehen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die erforderlichen Aufträge für die Bauleitplanung zu erteilen und das Verfahren durchzuführen.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

In Westerbur nimmt die Zahl der Ferienwohnungen zu. Dadurch wird Dauerwohnraum knapper und die dörflichen Strukturen verändern sich nachteilig.

Der Rat beschloss am 29.10.2026 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 0235 für den bislang unbeplanten Innenbereich sowie eine Veränderungssperre zur Sicherung der Planung.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 0235 für den Geltungsbereich in Westerbur und Erlass einer Veränderungssperre zur Sicherung der Planung. Ergebnis: Am 29.10.2026 beschlossen..

Noch offen

  • Das Inkrafttretensdatum der Veränderungssperre ist im Satzungsentwurf noch nicht eingetragen.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschluss

Kosten laut Dokument
Planaufstellungsverfahrengeschätzt45.000 €
Bebauungsplan einschließlich Fachbeitrag Naturschutz in Kurzform, XPlanGML-Erstellung und Nebenkostengeschätzt, rund19.000 €
Entwässerungsplanunggeschätzt, rund26.000 €
Finanzierung
Mittel stehen 2026 teilweise bereit, der übrige Betrag wird 2027 eingestellt.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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