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Zur EntscheidungGemeinde Dornum · Bau & Handwerk · Sitzung am

Kulturraumprojekt in Nesse, Dornum

Die Kirchengemeinde Nesse beantragt einen Zuschuss für das Projekt „Schaffung des Kulturraumes, Die Kirche muss im Dorf“. Die kirchlichen Gebäude sollen neben ihrer eigentlichen Zweckbestimmung für die Allgemeinheit nutzbar gemacht werden. Der Zuschussantrag ist am 29.10.2026 zur Beschlussfassung vorgelegt, ein Ergebnis ist nicht dokumentiert.

Kostenschätzung

49.328 €

Nächster Schritt

Beschlussfassung im Gemeinderat am 29.10.2026, Ergebnis nicht genannt

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Kulturraumprojekt
Kirchliche Gebäude sollen neben ihrer eigentlichen Zweckbestimmung für die Allgemeinheit nutzbar gemacht werden.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Beschlussfassung im Gemeinderatals Nächstes29.10.2026
  2. Mittelbedarf und vorgesehene Zuschussgewährung2027
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Kirchengemeinde Nesse beantragt einen gemeindlichen Zuschuss für das Kulturraum-Projekt. Die kirchlichen Gebäude sollen neben ihrer eigentlichen Zweckbestimmung für die Allgemeinheit nutzbar gemacht werden.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Kirchengemeinde Nesse wird ein Zuschuss von maximal 7.500 € im Jahr 2027 gewährt. Die Mittel sind im Haushalt 2027 einzuplanen. In sämtlichen Publikationen zum Projekt ist auf die finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde Dornum hinzuweisen.

Noch offen

  • Beschlussergebnis ist im Dokument nicht enthalten.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Gesamtkosten laut Kostenschätzungbrutto49.328 €
LEADER-Förderung30.000 €
Kommunale Kofinanzierung25% der beantragten LEADER-Förderung7.500 €
Eigenanteil11.828 €
Förderung
LEADER-Förderung 30.000 €, kommunale Kofinanzierung 7.500 €, Eigenanteil 11.827,88 €
Finanzierung
Im Haushalt 2027 sollen Ausgaben von 7.500 € eingeplant werden. Eine außerplanmäßige Ausgabe in 2026 ist nicht einzuplanen. Für die LEADER-Förderung ist eine kommunale Kofinanzierung erforderlich.

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