Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Drucksache
- Bebauungsplan, nördlicher Teilbereich
- Am Kopfbau an der Schulstraße sind zwei Vollgeschosse und eine Gebäudehöhe von 13,0 m vorgesehen.
- Bebauungsplan, mittlerer Teilbereich
- Für den mittleren Abschnitt ist ein Vollgeschoss und eine Gebäudehöhe von 9,5 m vorgesehen.
- Bebauungsplan, südlicher Teilbereich
- Am Kopfbau zum Dorfplatz sind zwei Vollgeschosse und eine Gebäudehöhe von 13,5 m vorgesehen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Drucksache
- Stand der Begründung zu Fassung B (erledigt)10.09.2026
- Erneute beschränkte Beteiligung und Auswertung, dafür etwa vier bis sechs Wochen Mehrbedarf, Satzungsbeschluss inals NächstesDanach
Vergabeverfahren
Erneute beschränkte Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB, einzubeziehen sind Eigentümer im Baublock, unmittelbar angrenzende Betroffene und die Denkmalschutzbehörde. Eine vollständige erneute öffentliche Auslegung ist nicht erforderlich.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Im Fachausschuss wurde geprüft, ob die Festsetzungen für den Baublock östlich der Robbenstraße stärker auf den vorhandenen Bestand und dessen Erhalt ausgerichtet werden sollen. Die Gemeinde folgt der Anregung in Fassung B.
Der Baublock liegt auf der Ostseite der Robbenstraße zwischen Schulstraße und Dorfplatz, Flur 2, unter anderem Flurstücke 289, 290, 291, 293 und 294, Hausnummern 2 bis 12. Er bildet die westliche Raumkante des Denkmalensembles St.-Nikolai-Kirche und Dorfplatz.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Anregung, die Festsetzungen enger am Bestand auszurichten, wird gefolgt. Fassung B gliedert den Baublock in drei Teilbereiche mit unterschiedlichen Vorgaben zu Vollgeschossen und Gebäudehöhen.
Noch offen
- Erneute Beteiligung und Auswertung der Stellungnahmen stehen aus, ein Satzungsbeschluss ist nicht belegt.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Drucksache
Das Dokument nennt keine Kosten.
Diese und weitere geplante Ausschreibungen in TendiGo analysieren
In einer Demo zeigen wir Ihnen, wie Sie von Ausschreibungen schon vor der Veröffentlichung erfahren. TendiGo wertet dafür Ratsdokumente aus und zeigt geplante Vergaben, bevor sie ausgeschrieben werden.
Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.