Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschluss
- Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 „Gewerbegebiet“
- Vorgesehen ist insbesondere die Anpassung textlicher Festsetzungen, damit weitere planungsrechtlich verträgliche Nutzungen ermöglicht werden. Das Grundstück liegt Im Kleinen Maser 4, Flur 31, Flurstück 50/10, Gemarkung Lamspringe.
- Planungsleistungen und Gutachten
- Planungsleistungen werden durch die Gemeinde oder nach vorheriger schriftlicher Abstimmung mit ihr beauftragt. Zusätzliche Planungsleistungen oder Gutachten benötigen vor der Beauftragung die schriftliche Zustimmung der Vorhabenträgerin.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschluss
- Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien in Kraft.als NächstesDanach
Vergabeverfahren
Planungsleistungen werden durch die Gemeinde oder nach vorheriger schriftlicher Abstimmung mit ihr beauftragt. Für zusätzliche Planungsleistungen oder Gutachten ist vor Beauftragung die schriftliche Zustimmung der Vorhabenträgerin erforderlich.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 15 „Gewerbegebiet“ stehen der beabsichtigten anderweitigen gewerblichen Nutzung des Grundstücks „Im Kleinen Maser 4“ entgegen.
Die Änderung soll insbesondere textliche Festsetzungen anpassen, um weitere planungsrechtlich verträgliche Nutzungen zu ermöglichen. Der Vertrag regelt die Kostenübernahme, begründet aber keinen Anspruch auf Einleitung, Durchführung oder erfolgreichen Abschluss des Planverfahrens.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Vertrag regelt die Kostenübernahme für die beabsichtigte Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 „Gewerbegebiet“.
Noch offen
- Die Planänderung und ein Satzungsbeschluss sind nicht garantiert, die Gemeinde behält ihre planerische Entscheidungsfreiheit.
- Der Vertrag tritt erst mit Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien in Kraft.
Ort der Leistung
Lamspringe, Niedersachsen
Markiert ist Lamspringe, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschluss
- Finanzierung
- Die Vorhabenträgerin übernimmt sämtliche durch die Bebauungsplanänderung verursachten Kosten, soweit deren Übernahme nach § 11 BauGB zulässig ist.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.