Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Kartierung
- Kartierung für das Plangebiet.
- Bauleitplanung
- 34. Änderung des Flächennutzungsplans Stadland und parallele Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 58 für die südliche Erweiterung des Gewerbegebiets Hartwarden.
- Grunderwerb
- Der geänderte Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 60/4 (10.520 qm) und 61 (25.300 qm) sowie Teile von 60/8 (ca. 100 qm) und 68/3 (ca. 120 qm), Flur 4, Gemarkung Rodenkirchen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Aufstellungsbeschluss für die südliche Erweiterung des Gewerbegebiets Hartwarden (erledigt)10.09.2026
- Vorlage erstellt (erledigt)02.10.2026
- Beratung und Beschlussfassung im Rat (erledigt)29.10.2026
- Beratung und Beschlussfassung im Rat am 29.10.2026 stand anals NächstesDanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Rat fasste am 10.09.2026 einen Aufstellungsbeschluss für die südliche Erweiterung des Gewerbegebiets Hartwarden. Bei der Vorbereitung der Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung wurde festgestellt, dass das Flurstück 67/1 nicht überplant werden kann, weil es für Kompensationsmaßnahmen zum Projekt AC-Anbindung vorgesehen ist.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Rat sollte den geänderten Geltungsbereich sowie die 34. Änderung des Flächennutzungsplans Stadland und die parallele Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 58 beschließen.
Noch offen
- Beschluss des Rates über den geänderten Geltungsbereich, die 34. Änderung des Flächennutzungsplans und die parallele Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 58.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| GrunderwerbNach gegenwärtigem Stand keine Kosten für die Gemeinde | nicht beziffert |
|---|
- Finanzierung
- Kosten für Kartierung und Bauleitplanung ohne Erschließung sind im Haushalt berücksichtigt.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.