Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Wohngebiet
- Das städtebauliche Konzept skizziert Grundstücke von 545 qm bis 2.300 qm. Möglich werden sollen 18 Einfamilienhäuser, 2 Doppelhäuser, 15 Reihenhauswohnungen und 2 Mehrfamilienhäuser, das Konzept kann sich noch ändern.
- Bauleitplanung
- Vorgesehen sind die 44. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Stadland und die parallele Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 66. Der Geltungsbereich umfasst 3,37 ha.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beratung im Infrastrukturausschuss (erledigt)15.10.2026
- Beratung im Verwaltungsausschuss (erledigt)22.10.2026
- Beschluss im Rat (erledigt)29.10.2026
- Beschluss des Rates am 29.10.2026als NächstesDanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Gemeinde konnte eine geeignete Grünlandfläche für die Wohnentwicklung in Rodenkirchen erwerben. Für die Fläche soll nun Baurecht geschaffen werden.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Rat soll die 44. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Stadland und die parallele Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 66 beschließen.
Noch offen
- Der Beschluss des Rates zur 44. Änderung des Flächennutzungsplans und zur parallelen Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 66 ist nicht belegt.
- Das städtebauliche Konzept kann sich noch ändern.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Die Finanzierung soll abzüglich einer Eigenbeteiligung der Gemeinde von mindestens 10 % durch Grundstücksverkauf mit Umlage der Erschließungskosten erfolgen. Die Gemeinde trägt die Kosten des Bauleitplanverfahrens.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.