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Zur EntscheidungGemeinde Stadland · Planung & Beratung, Bau & Handwerk · Vorlage vom

Wohngebiet Karl-Heinrich-Dettmers-Land in Stadland

Die Gemeinde hat eine Grünlandfläche für die Wohnentwicklung erworben und muss dort Baurecht schaffen. Für das Gebiet nördlich der Schweier Straße sind eine Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 66 vorgesehen, der Beschluss stand am 29.10.2026 zur Entscheidung an.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Wohngebiet
Das städtebauliche Konzept skizziert Grundstücke von 545 qm bis 2.300 qm. Möglich werden sollen 18 Einfamilienhäuser, 2 Doppelhäuser, 15 Reihenhauswohnungen und 2 Mehrfamilienhäuser, das Konzept kann sich noch ändern.
Bauleitplanung
Vorgesehen sind die 44. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Stadland und die parallele Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 66. Der Geltungsbereich umfasst 3,37 ha.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Beratung im Infrastrukturausschuss (erledigt)15.10.2026
  2. Beratung im Verwaltungsausschuss (erledigt)22.10.2026
  3. Beschluss im Rat (erledigt)29.10.2026
  4. Beschluss des Rates am 29.10.2026als NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Gemeinde konnte eine geeignete Grünlandfläche für die Wohnentwicklung in Rodenkirchen erwerben. Für die Fläche soll nun Baurecht geschaffen werden.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Rat soll die 44. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Stadland und die parallele Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 66 beschließen.

Noch offen

  • Der Beschluss des Rates zur 44. Änderung des Flächennutzungsplans und zur parallelen Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 66 ist nicht belegt.
  • Das städtebauliche Konzept kann sich noch ändern.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Finanzierung
Die Finanzierung soll abzüglich einer Eigenbeteiligung der Gemeinde von mindestens 10 % durch Grundstücksverkauf mit Umlage der Erschließungskosten erfolgen. Die Gemeinde trägt die Kosten des Bauleitplanverfahrens.

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