Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bebauungsplanung
- Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Gewerbegebiets für kleinere und mittelständische, bevorzugt familiengeführte Betriebe. Der Geltungsbereich umfasst rund 9,8 ha am nordöstlichen Ortsrand von Marxen, östlich des bestehenden Gewerbegebiets.
- Erschließung
- Die Erweiterungsfläche soll hauptsächlich über eine neue Stichstraße erschlossen werden, die im Südwesten an das Bestandsgebiet anschließt. Der vorhandene Straßenstich im Norden soll wenige Meter in das Erweiterungsgebiet hinein verlängert werden.
- Projektentwicklung und Vermarktung
- Gebietserschließung und Ausgleichsmaßnahmen sind vereinbart.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beschlussvorlage datiert (erledigt)20.10.2026
- Beschluss über Abwägung und Satzung, Termin nicht genanntals NächstesDanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Es besteht weiterhin Nachfrage nach Gewerbegrundstücken, auch von bereits in Marxen ansässigen Betrieben. Flächenreserven in den vorhandenen Gewerbegebieten und geeignete Innenentwicklungsflächen stehen nicht zur Verfügung.
Die Gemeinde beabsichtigt, das bestehende Gewerbegebiet Schünbusch Feld nach Osten zu erweitern.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen sind der Abwägungsbeschluss über die Stellungnahmen und der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften, die Begründung mit Umweltbericht soll gebilligt werden.
Noch offen
- Beschluss über Abwägung und Satzung, ein Ergebnis ist im Dokument nicht enthalten.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
Diese und weitere geplante Ausschreibungen in TendiGo analysieren
In einer Demo zeigen wir Ihnen, wie Sie von Ausschreibungen schon vor der Veröffentlichung erfahren. TendiGo wertet dafür Ratsdokumente aus und zeigt geplante Vergaben, bevor sie ausgeschrieben werden.
Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.