Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Baugrundverbesserung und Böschungssicherung
- Ende 2024 / Anfang 2025 wurden vorbereitende Maßnahmen durchgeführt, um den Baugrund im Bereich Pöhlenweg / Bauhof Borgloh zu verbessern und die Böschung zu sichern.
- Hallenbau
- Im Bereich Pöhlenweg / Bauhof Borgloh ist der Bau einer Halle vorgesehen. Die Maßnahme wurde wegen ungeeigneten Baugrunds zunächst zurückgestellt.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Haushaltsmittel für den Hallenbau vorgesehen (erledigt)2023
- Vorbereitende Maßnahmen zur Baugrundverbesserung und Böschungssicherung durchgeführt (erledigt)Ende 2024 / Anfang 2025
- Außerplanmäßige Ausgaben angefallen (erledigt)2025
- Vorlage datiert (erledigt)23.09.2026
- Finanzausschuss (erledigt)06.10.2026
- Beratung in Verwaltungsausschuss und Ratals Nächstes29.10.2026
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Für den Bau einer Halle im Bereich Pöhlenweg / Bauhof Borgloh waren 2023 im Haushaltsplan 80.000,- € vorgesehen. Wegen ungeeigneten Baugrunds wurde die Maßnahme zunächst zurückgestellt.
Ende 2024 / Anfang 2025 wurden vorbereitende Maßnahmen zur Verbesserung des Baugrunds und zur Sicherung der Böschung durchgeführt. Dafür fielen 2025 außerplanmäßige Ausgaben an, das Rechnungsprüfungsamt beanstandete dies und verlangte einen nachzuholenden Ratsbeschluss.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die außerplanmäßigen Ausgaben für die vorbereitenden Maßnahmen bezüglich des Hallenbaus im Bereich Pöhlenweg sollen für das Jahr 2025 nachträglich in Höhe von 37.288,01 € genehmigt werden.
Noch offen
- Entscheidung von Verwaltungsausschuss und Rat über die nachträgliche Genehmigung der außerplanmäßigen Ausgaben.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Vorbereitende Maßnahmen 2025 | 37.288 € |
|---|
- Finanzierung
- Für die Ausgaben von 37.288,01 € gab es 2025 keinen Haushaltsansatz. 2023 waren 80.000,- € für den Hallenbau im Haushaltsplan vorgesehen.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.