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Frühe PlanungGemeinde Lastrup · Planung & Beratung, Bau & Handwerk · Sitzung am

Hofstelle Landwehr in Hemmelte, Lastrup

Die ehemalige Hofstelle soll geordnet nachgenutzt werden, um Wohnraum zu schaffen. Geplant sind der Abriss des bisherigen Wohnhauses, ein Ersatzwohngebäude mit sechs Wohnungen und die Nutzung der Wirtschaftsgebäude als Nebenanlagen und Garagen.

Nächster Schritt

Behandlung im Verwaltungsausschuss am 18.11.2026

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Niederschrift

Bebauungsplan Nr. 105 und Flächennutzungsplanänderung
Aufzustellen ist der Bebauungsplan Nr. 105 „Hemmelte, Hofstelle Landwehr“ mit den Teilgebieten LW1 für das künftige Wohngebäude und LW2 für Nebengebäude. Die Festsetzung lautet „Ländliches Wohnen“, parallel soll der Flächennutzungsplan 2001 zum 34. Mal geändert werden. Der Geltungsbereich umfasst circa 7000 m² auf Flurstück 194/02, Flur 33 der Gemarkung Lastrup.
Ersatzwohngebäude
Das bisherige Wohnhaus soll abgerissen und durch ein Ersatzwohngebäude mit sechs Wohnungen ersetzt werden.
Nachnutzung der Wirtschaftsgebäude
Die verbleibenden Wirtschaftsgebäude sollen dauerhaft als Nebenanlagen und Garagen genutzt werden.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Niederschrift

  1. Beratung und Beschlussfassung im Ausschuss für Wirtschaft, Planung und Verkehr (erledigt)26.10.2026
  2. Behandlung im Verwaltungsausschussals Nächstes18.11.2026
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Bebauungsplan und 34. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen im Parallelverfahren erfolgen. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist vorgeschlagen.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Gemeinde Lastrup plant die geordnete Nachnutzung einer ehemaligen landwirtschaftlichen Hofstelle in Hemmelte. Die bestehende, seit Jahrzehnten baulich geprägte Hofstelle soll weiterentwickelt werden, statt eine unbebaute Fläche neu zu erschließen.

Der Geltungsbereich umfasst circa 7000 m² auf Flurstück 194/02, Flur 33, Gemarkung Lastrup. Zur planungsrechtlichen Umsetzung sind der Bebauungsplan Nr. 105 und die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes 2001 im Parallelverfahren vorgesehen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Fachausschuss empfahl dem Verwaltungsausschuss einstimmig, den Planentwürfen zuzustimmen, den Aufstellungsbeschluss bekannt zu machen und die frühzeitige Beteiligung durchzuführen.

Noch offen

  • Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Flächennutzungsplanänderung, Zustimmung zu den Planentwürfen sowie Bekanntmachung und Durchführung der frühzeitigen Beteiligung durch den Verwaltungsausschuss.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Niederschrift

Das Dokument nennt keine Kosten.

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