Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Betonsanierung
- Betonsanierung an der IGS In der Ahe im Rahmen der Grundsanierung. Im Bestand sind zusätzliche Leistungen und Erschwernisse aufgetreten, weitere Leistungen und Abrechnungen stehen aus.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beratung der Beschlussvorlage im Ratals Nächstes29.10.2026
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Für die Betonsanierung an der IGS steht bislang ein Gesamtansatz von 1,05 Mio. € zur Verfügung. Bei den Arbeiten im Bestand sind unvorhergesehene zusätzliche Leistungen und Erschwernisse aufgetreten.
Zur Fortführung und finanziellen Abwicklung der Maßnahme soll das Budget um 280.000,00 € aufgestockt werden. Eine Abschlagsrechnung über rund 300.000 Euro liegt vor, weitere Leistungen und Abrechnungen von ca. 46.000 Euro stehen aus.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Rat der Stadt Rotenburg (Wümme) beschließt eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 280.000,00 € für die Mehrkosten bei der Betonsanierung der IGS.
Noch offen
- Beschluss des Rates über die überplanmäßige Auszahlung von 280.000,00 €.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Gesamtansatz Betonsanierung | 1.050.000 € |
|---|---|
| Zusätzlicher Mittelbedarf | 280.000 € |
| Vorliegende Abschlagsrechnungrund | 300.000 € |
| Weitere ausstehende Leistungen und Abrechnungenca. | 46.000 € |
| Verfügbare Mittel auf dem Haushaltskontorund | 75.000 € |
- Finanzierung
- Die zusätzlichen 280.000,00 € sollen durch Umschichtungen im Investitionshaushalt gedeckt werden: 95.000,00 € aus der Bauhoferneuerung, 45.000,00 € aus der PV-Anlage, je 50.000,00 € aus Carportanlagen in Unterstedt und Mulmshorn sowie 40.000,00 € aus der Fahrradstraße Am Schloßberg. Für die Fahrradstraße waren 2026 Einzahlungen aus Ausbaubeiträgen in Höhe von 200.000 € eingeplant, die 2026 nicht erfolgen.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.