Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Niederschrift
- Sanierung und Verbreiterung des Weges
- Gesamtlänge 2.250 m, Ausbaubreite 2,50 m, Ausbaufläche 5.625 m². Auf das Gemeindegebiet von Ihlow entfällt ein Streckenabschnitt von rund 1.150 m. Verbreitert wird, soweit es technisch, rechtlich und wirtschaftlich machbar ist.
- Ingenieurleistungen
- Bauvorbereitung, Ausschreibung, Vergabe, Bauausführung, Bauüberwachung und Abrechnung soll ein Ingenieurbüro übernehmen, das die Stadt Aurich beauftragt. Vor dem Vergabeverfahren und vor der Baureife stimmt die Stadt die Entwurfsunterlagen mit Ihlow ab, samt Kostenberechnung und Berichten zum Sicherheitsaudit von Vorentwurf und Bauentwurf.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Niederschrift
- Bauausschuss: Die Vorberatung der Beteiligung stand auf der Tagesordnung, dazu gehörte der Entwurf der Zweckvereinbarung (erledigt)22.09.2026
- Verwaltungsausschuss: Die Vorberatung stand auf der Tagesordnung, nicht öffentlich (erledigt)28.09.2026
- Rat sollte über die Beteiligung an der Maßnahme entscheiden (erledigt)27.10.2026
- Zweckvereinbarung mit der Stadt Aurich vorbereiten und zur Beschlussfassung vorlegenals Nächstesdanach
- Stadt Aurich stellt den Förderantrag und plant bis zur baureifen Planungdanach
- Ausschreibung und Vergabe durch ein Ingenieurbüro im Auftrag der Stadt Aurichdanach
Vergabeverfahren
Ausschreibung und Vergabe übernimmt ein Ingenieurbüro, das die Stadt Aurich beauftragt. Eine Verfahrensart nennen weder die Vorlage noch der Entwurf der Zweckvereinbarung.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Hannes-Flesner-Padd verläuft entlang des Ems-Jade-Kanals über die Gemeindegebiete von Ihlow und Aurich. Die Strecke ist rund 2.250 m lang. Der Weg ist heute etwa 1,50 m breit.
Die Verbreiterung ist wegen des schwierigen Begegnungsverkehrs für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen erforderlich. Die Stadt Aurich soll die Planung bis zur baureifen Planung übernehmen und den Bau federführend im Einvernehmen mit Ihlow durchführen. Ihlow soll sich über eine öffentlich-rechtliche Zweckvereinbarung beteiligen. Die Stadt Aurich stellt auch den Förderantrag.
Der Weg liegt auf Flächen des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Laut Entwurf der Zweckvereinbarung ist für den Bau ein Gestattungsvertrag mit dem NLWKN nötig, den Aurich und Ihlow jeweils selbst abschließen. Für den Förderantrag soll jede der beiden Kommunen einen Ratsbeschluss für die Maßnahme einholen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Ausschuss stimmte einstimmig zu und der Ausschuss sowie der Verwaltungsausschuss empfehlen, die Beteiligung an der Sanierung und Verbreiterung auf Grundlage einer Zweckvereinbarung mit der Stadt Aurich zu beschließen. Die Verwaltung soll die Zweckvereinbarung vorbereiten und zur Beschlussfassung vorlegen. Der Ausschuss beschloss mehrheitlich, den Fördersatz in Punkt 5.1 der Zweckvereinbarung auf 75 % zu ändern.
Noch offen
- Die Zweckvereinbarung muss noch vorbereitet und zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
- Die Beteiligung setzt eine gesicherte Finanzierung sowie die Gewährung einer Förderung voraus. Haushaltsmittel sind im Rahmen der Haushaltsplanung bereitzustellen.
Ort der Leistung
Ihlow, Niedersachsen
Markiert ist Ihlow, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Niederschrift
| Gesamtkosten der Streckebrutto, 5.625 m² mal 172 € je m², dazu 10 % Risikozuschlag | 1.064.250 € |
|---|---|
| Anteil der Gemeinde Ihlow (rund 1.150 m)brutto, anteilig nach Streckenlänge, vor Abzug der Förderung | 543.950 € |
- Förderung
- Förderquote von mindestens 75 % erforderlich, Förderung muss gewährt werden
- Finanzierung
- Für den Abschnitt auf Ihlower Gebiet rechnet die Gemeinde mit einem Eigenanteil von rund 136.000 € brutto bei 75 % Förderung oder rund 272.000 € brutto bei 50 % Förderung. Die Beteiligung steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung von mindestens 75 % sowie der Gewährung einer Förderung. Die Haushaltsmittel sind in der Haushaltsplanung bereitzustellen.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.