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Zur EntscheidungGemeinde Ihlow · Planung & Beratung · Sitzung am

Windpark Simonswolde in Ihlow

Der Bebauungsplan von 2002 entspricht nicht mehr den Anforderungen moderner Windenergieanlagen. Der Rat soll die Aufhebung als Satzung beschließen, damit neue, leistungsstärkere Anlagen auf Grundlage des Flächennutzungsplans möglich werden. Ein Abstimmungsergebnis ist nicht belegt.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Aufhebung des Bebauungsplans
Aufgehoben werden soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. VE 1001 einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan für den rund 69 ha großen Geltungsbereich. Mit Inkrafttreten der Aufhebungssatzung sollen sämtliche Festsetzungen des Bebauungsplans von 2002 außer Kraft treten.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Verwaltungsausschuss beschloss die Beteiligung (erledigt)02.07.2026
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (erledigt)31.08.2026 bis 02.10.2026
  3. Beschluss des Rates über die Stellungnahmen und die Aufhebungssatzung, kein Termin genanntals NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, durchgeführt vom 31.08.2026 bis 02.10.2026. Der Verwaltungsausschuss beschloss die Beteiligung am 02.07.2026.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der 2002 aufgestellte Bebauungsplan setzt sechs Standorte für Windenergieanlagen mit maximal 86 Meter Nabenhöhe und 70 Meter Rotordurchmesser fest. Die Anlagen sind seit Oktober 2002 in Betrieb.

Die festgesetzten Standorte sowie Art und Maß der baulichen Nutzung entsprechen nicht den aktuellen Anforderungen moderner Windenergieanlagen. Die Aufhebung soll neue, leistungsstärkere Anlagen auf Grundlage der Darstellungen im Flächennutzungsplan ermöglichen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Rat soll die eingegangenen Stellungnahmen gemäß tabellarischer Zusammenfassung berücksichtigen und die Aufhebung des Bebauungsplans als Satzung mit Begründung und Umweltbericht beschließen.

Noch offen

  • Beschluss des Rates über die Stellungnahmen und die Aufhebungssatzung
  • Mit Inkrafttreten der Aufhebungssatzung sollen sämtliche Festsetzungen des ursprünglichen Bebauungsplans außer Kraft treten.

Ort der Leistung

Ihlow, Niedersachsen

Markiert ist Ihlow, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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