Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Errichtung der Mobilitätsstation
- In Neuenkirchen-Vörden wird eine Mobilitätsstation errichtet.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Finanzausschuss stand zur Vorbereitung auf der Tagesordnung (erledigt)24.09.2026
- Verwaltungsausschuss stand zur Vorbereitung auf der Tagesordnung (erledigt)01.10.2026
- Gemeinderat stand zur Beschlussfassung über den 1. Nachtragshaushalt 2026 auf der Tagesordnung (erledigt)08.10.2026
- Aufträge für die Errichtung, einen Termin nennt die Vorlage nichtals NächstesDanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Errichtung der Mobilitätsstation wird nicht in diesem Jahr umgesetzt. Deshalb sinkt der Ansatz dafür im Nachtragshaushalt 2026 um 1,6 Mio. €, und es fließen noch keine Zuschüsse. Bisher waren dafür Zuschüsse von 1,24 Mio. € geplant.
Für die Errichtung nimmt der Nachtragshaushalt eine neue Verpflichtungsermächtigung von 1,6 Mio. € auf. Einen Termin für die Aufträge nennt die Vorlage nicht.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat sollte die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026 nebst Nachtragshaushaltsplan beschließen.
Noch offen
- Ob und wann Aufträge für die Errichtung vergeben werden, nennt die Vorlage nicht.
- Das Ergebnis der Beschlussfassung vom 08.10.2026 steht nicht im Dokument.
Ort der Leistung
Neuenkirchen-Vörden, Niedersachsen
Markiert ist Neuenkirchen-Vörden, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Haushaltsansatz: 1.600.000 €.
- Finanzierung
- Der Nachtragshaushalt senkt den Ansatz für die Errichtung 2026 um 1,6 Mio. € und nimmt eine neue Verpflichtungsermächtigung über 1,6 Mio. € auf. Zuschüsse fließen in diesem Jahr noch nicht.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.