Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Erneuerung der Radwegebrücke über die Oder, Georg-Stelling-Steg
- Die sanierungsbedürftige Radwegebrücke soll durch einen Neubau erneuert werden. Weitere Angaben zu Bauweise, Maßen oder Losen sind nicht enthalten.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Bewilligungsbescheid über 45.820,00 Euro (erledigt)11.06.2024
- Antrag der Gemeinde auf Erhöhung der bewilligten Zuwendung (erledigt)15.07.2026
- Vorlage erstellt (erledigt)17.09.2026
- Beratung im Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr, Bauen, Planen und Energie (erledigt)07.10.2026
- Beratung im Kreisausschuss (erledigt)27.10.2026
- Abschluss der Maßnahmeals Nächstes2026
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die vorhandene Brücke weist Sanierungsbedarf auf. Die Gemeinde plant einen Neubau, die Brücke ist in das Radroutennetz des Landkreises Göttingen eingebunden und hat im Masterplan Radverkehr priorisierten Handlungsbedarf.
Die Gemeinde erhielt mit Bewilligungsbescheid vom 11.06.2024 eine Zuwendung von 45.820,00 Euro. Wegen nicht vorhersehbarer Kostensteigerungen, etwa durch naturschutzrechtliche Auflagen, beantragte sie eine Erhöhung der bewilligten Zuwendung.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen wird, die Kreiszuweisung aus dem Produktkonto 551100.7812000 um 129.220,00 Euro auf insgesamt 175.040,00 Euro zu erhöhen und zu bewilligen.
Noch offen
- Das Ergebnis der Beratung im Kreisausschuss und die Bewilligung der beantragten Erhöhung sind nicht genannt.
- Eine Erhöhung der Mittel aus dem Förderprogramm „Stadt und Land“ ist fraglich, eine höhere Förderung würde beim Verwendungsnachweis berücksichtigt.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Gesamtausgaben | 1.174.823 € |
|---|---|
| Bisherige Gesamtausgaben | 916.385 € |
| Förderprogramm „Stadt und Land“bisherige Kofinanzierung | 824.746 € |
| Eigenanteil der Gemeinde | 350.077 € |
| Bisher bewilligte Kreiszuweisung | 45.820 € |
| Beantragte zusätzliche Kreiszuweisung | 129.218 € |
| Vorgeschlagene Erhöhung der Kreiszuweisung | 129.220 € |
| Vorgeschlagene Kreiszuweisung insgesamt | 175.040 € |
| Förderfähige Kosten bei einer Kreiszuweisung von 50 % des Eigenanteilsmithin ≈ 175.040,00 Euro | 175.038 € |
- Förderung
- Bisher 824.746,45 Euro aus dem Förderprogramm „Stadt und Land“, bisherige Kreiszuweisung 45.820,00 Euro. Beantragt sind zusätzlich 129.218,41 Euro, vorgeschlagen wird eine Erhöhung um 129.220,00 Euro auf insgesamt 175.040,00 Euro.
- Finanzierung
- Bisher 824.746,45 Euro Kofinanzierung aus dem Förderprogramm „Stadt und Land“. Eine Erhöhung dieser Mittel ist fraglich, da die Bundesmittel bereits ausgeschöpft sind. Die erforderlichen Mittel für die Kreiszuweisung stehen im Produkt Kreisstraßen und Radverkehr bei Investitionsmaßnahme 551100003 zur Verfügung.
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