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Vergabe läuftGemeinde Hattorf am Harz · Bau & Handwerk, Planung & Beratung · Vorlage vom

Radwegebrücke Georg-Stelling-Steg in Hattorf am Harz

Die sanierungsbedürftige Radwegebrücke über die Oder ist Teil des Radroutennetzes des Landkreises Göttingen. Für den Neubau wird eine Erhöhung der Kreiszuweisung vorgeschlagen, die Maßnahme soll noch 2026 abgeschlossen werden.

Kostenschätzung

1,17 Mio. €

im Dokument beziffert

Nächster Schritt

Beratung im Kreisausschuss am 27.10.2026, ein Beschlussergebnis ist nicht genannt.

Ausführung

Die Maßnahme soll noch in 2026 abgeschlossen werden.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Erneuerung der Radwegebrücke über die Oder, Georg-Stelling-Steg
Die sanierungsbedürftige Radwegebrücke soll durch einen Neubau erneuert werden. Weitere Angaben zu Bauweise, Maßen oder Losen sind nicht enthalten.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Bewilligungsbescheid über 45.820,00 Euro (erledigt)11.06.2024
  2. Antrag der Gemeinde auf Erhöhung der bewilligten Zuwendung (erledigt)15.07.2026
  3. Vorlage erstellt (erledigt)17.09.2026
  4. Beratung im Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr, Bauen, Planen und Energie (erledigt)07.10.2026
  5. Beratung im Kreisausschuss (erledigt)27.10.2026
  6. Abschluss der Maßnahmeals Nächstes2026
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die vorhandene Brücke weist Sanierungsbedarf auf. Die Gemeinde plant einen Neubau, die Brücke ist in das Radroutennetz des Landkreises Göttingen eingebunden und hat im Masterplan Radverkehr priorisierten Handlungsbedarf.

Die Gemeinde erhielt mit Bewilligungsbescheid vom 11.06.2024 eine Zuwendung von 45.820,00 Euro. Wegen nicht vorhersehbarer Kostensteigerungen, etwa durch naturschutzrechtliche Auflagen, beantragte sie eine Erhöhung der bewilligten Zuwendung.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Vorgeschlagen wird, die Kreiszuweisung aus dem Produktkonto 551100.7812000 um 129.220,00 Euro auf insgesamt 175.040,00 Euro zu erhöhen und zu bewilligen.

Noch offen

  • Das Ergebnis der Beratung im Kreisausschuss und die Bewilligung der beantragten Erhöhung sind nicht genannt.
  • Eine Erhöhung der Mittel aus dem Förderprogramm „Stadt und Land“ ist fraglich, eine höhere Förderung würde beim Verwendungsnachweis berücksichtigt.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Gesamtausgaben1.174.823 €
Bisherige Gesamtausgaben916.385 €
Förderprogramm „Stadt und Land“bisherige Kofinanzierung824.746 €
Eigenanteil der Gemeinde350.077 €
Bisher bewilligte Kreiszuweisung45.820 €
Beantragte zusätzliche Kreiszuweisung129.218 €
Vorgeschlagene Erhöhung der Kreiszuweisung129.220 €
Vorgeschlagene Kreiszuweisung insgesamt175.040 €
Förderfähige Kosten bei einer Kreiszuweisung von 50 % des Eigenanteilsmithin ≈ 175.040,00 Euro175.038 €
Förderung
Bisher 824.746,45 Euro aus dem Förderprogramm „Stadt und Land“, bisherige Kreiszuweisung 45.820,00 Euro. Beantragt sind zusätzlich 129.218,41 Euro, vorgeschlagen wird eine Erhöhung um 129.220,00 Euro auf insgesamt 175.040,00 Euro.
Finanzierung
Bisher 824.746,45 Euro Kofinanzierung aus dem Förderprogramm „Stadt und Land“. Eine Erhöhung dieser Mittel ist fraglich, da die Bundesmittel bereits ausgeschöpft sind. Die erforderlichen Mittel für die Kreiszuweisung stehen im Produkt Kreisstraßen und Radverkehr bei Investitionsmaßnahme 551100003 zur Verfügung.

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