Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Erweiterung des Schützenhauses
- Als Möglichkeit ist ein zusätzlicher Gebäudetrakt vorgesehen, der zeitgemäße und barrierefrei zugängliche Schießsportmöglichkeiten schaffen soll, ohne die bestehenden Vereinsräume zu beanspruchen.
- Sanitäranlagen
- Ergänzend ist die Sanierung der bestehenden Sanitäranlagen denkbar.
- Schießstandfassade
- Ergänzend ist eine bauliche Aufwertung der Schießstandfassade denkbar.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Sitzung des Gremiums 05-Ratals Nächstes06.11.2026
- Förderantrag beim Amt für regionale Landesentwicklung eingereicht (erledigt)30. September 2026
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Schießsportinfrastruktur soll verbessert werden. Eine Variante, die den Verzicht auf zwei Umkleide- und Duschräume vorausgesetzt hätte, wurde verworfen, weil der Sportverein diese Räume weiterhin benötigt.
Der Luftgewehrschießstand liegt im Keller und ist nur über eine enge, gewendete Treppe erreichbar, was besonders älteren und mobilitätseingeschränkten Personen den Zugang erschwert.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Rat nimmt die am 30. September 2026 erfolgte Antragstellung beim Amt für regionale Landesentwicklung zur Kenntnis. Über die grundsätzliche Vorhabenumsetzung ist zu beraten und zu gegebener Zeit zu entscheiden.
Noch offen
- Über die grundsätzliche Vorhabenumsetzung ist noch zu beraten und zu gegebener Zeit zu entscheiden.
- Die Förderung beim Amt für regionale Landesentwicklung und die vorgesehene weitere Förderantragstellung beim Landkreis Emsland stehen noch aus.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Geschätzte Gesamtkostenrund | 1.000.000 € |
|---|
- Förderung
- 500.000 € beim Amt für regionale Landesentwicklung beantragt, weitere Förderantragstellung beim Landkreis Emsland über 200.000 € vorgesehen. Förderquote 55 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal 500.000 €. Bei Bewilligung beider Förderungen kommunaler Eigenanteil bestenfalls ca. 300.000 €.
- Finanzierung
- ZiLE-Richtlinie, Teilintervention „Basisdienstleistungen“: 500.000 € beim Amt für regionale Landesentwicklung beantragt. Förderquote 55 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal 500.000 €. Weitere Förderantragstellung beim Landkreis Emsland über 200.000 € vorgesehen. Bei Bewilligung beider Förderungen verbliebe ein kommunaler Eigenanteil von bestenfalls ca. 300.000 €.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.