Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Planungsauftrag
- Die Planung soll über einen Planungsauftrag vergeben werden. Dafür sind im Haushalt 2027 Mittel vorgesehen.
- Umbau
- Das Feuerwehrgerätehaus Ströhen wird nach Fertigstellung der Rettungswache umgebaut. Für 2028 ist eine Förderung eingeplant.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Investitionsprogramm mit Mitteln für das Feuerwehrgerätehaus stand auf der Tagesordnung des Rates (erledigt)06.10.2026
- Haushaltsplan 2027 soll dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werdenals NächstesDezember 2026
- Mittel für den Planungsauftrag im Haushalt vorgesehen2027
- Beginn des Umbaus nach Fertigstellung der Rettungswache Ströhendanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Das Feuerwehrgerätehaus in Ströhen soll umgebaut werden. Der Umbau soll beginnen, nachdem die Rettungswache in Ströhen fertiggestellt ist. Für einen Planungsauftrag sind im Haushalt 2027 Mittel vorgesehen.
Die Mittel für den Umbau selbst werden in den Folgejahren dargestellt. Für das Jahr 2028 ist eine Förderung aus dem Fördertopf NKomInfraFöG (KIP 4) mit 400.000 € eingeplant.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Haushaltsplan 2027 soll auf der Grundlage des Entwurfs des Investitionsprogramms aufgestellt werden. Darin sind Mittel für den Planungsauftrag zum Umbau des Feuerwehrgerätehauses Ströhen vorgesehen.
Noch offen
- Der Umbau beginnt erst nach Fertigstellung der Rettungswache in Ströhen.
- Die KIP-4-Mittel setzen das Gesetz zur Förderung der kommunalen Infrastruktur in Niedersachsen voraus, das die Vorlage vom 11.09.2026 noch als Entwurf nennt.
Ort der Leistung
Wagenfeld, Niedersachsen
Markiert ist Wagenfeld, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Förderung
- NKomInfraFöG (KIP 4), 400.000 € für 2028
- Finanzierung
- Im Haushalt 2027 sind Mittel für den Planungsauftrag vorgesehen. Für 2028 sind Fördermittel aus dem Fördertopf NKomInfraFöG (KIP 4) mit 400.000 € eingeplant. Die Mittel für den Umbau werden in den Folgejahren dargestellt.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.