Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Vereinsheim Krandel
- Energetische Sanierung des Vereinsheims. Dadurch sinken die Unterhaltungskosten der Immobilie.
- Rundlaufbahn
- Sanierung der Kunststofflaufbahn im Stadion des Krandels, die in sehr schlechtem Zustand ist.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Rat beschloss die Antragstellung auf Fördermittel und stellte den Eigenanteil bereit (erledigt)11.12.2025
- Haushaltsausschuss des Bundestages nahm die Maßnahme in das Förderprogramm auf (erledigt)22.04.2026
- Bestätigung des Ratsbeschlusses vom 11.12.2025 stand auf der Tagesordnung des Rates (erledigt)08.10.2026
- Fristende für den erneuten Ratsbeschluss beim Fördermittelgeber (erledigt)23.10.2026
- Erneuten Ratsbeschluss beim Fördermittelgeber vorlegen, Frist war der 23.10.2026als NächstesDanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Rat beschloss am 11.12.2025 den Antrag auf Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ und stellte 500.000 € Eigenanteil bereit. Am 22.04.2026 nahm der Haushaltsausschuss des Bundestages die Maßnahme mit höchstens 432.000 € Förderung auf.
Das Vereinsheim hat laut energetischem Monitoring ab 2019 den schlechtesten energetischen Wert aller städtischen Liegenschaften. Die Laufbahn im Stadion ist in sehr schlechtem Zustand. Bei Regen stehen Pfützen auf der Bahn, die Schulen bemängeln ihre Härte.
Beim Antragsgespräch am 25.09.2026 verlangte der Fördermittelgeber einen Ratsbeschluss aus dem Jahr 2026. Er ist bis zum 23.10.2026 vorzulegen. Die Verwaltung bat deshalb, den Beschluss vom 11.12.2025 zu bestätigen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Rat sollte den Beschluss vom 11.12.2025 bestätigen. Er betraf den Antrag auf Fördermittel und die Bereitstellung des Eigenanteils für die Sanierung von Vereinsheim und Rundlaufbahn.
Noch offen
- Die Freigabe der Fördermittel hängt laut Vorlage an einem Ratsbeschluss aus dem Jahr 2026, der bis zum 23.10.2026 vorzulegen war.
- Die Finanzierung des Eigenanteils aus dem Infrastrukturprogramm des Bundes nennt die Vorlage nur als denkbar.
- Das Ergebnis der Ratssitzung am 08.10.2026 liegt nicht vor.
Ort der Leistung
Wildeshausen, Niedersachsen
Markiert ist Wildeshausen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Förderung
- Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten, höchstens 432.000 €
- Finanzierung
- Den Eigenanteil von 500.000 € hat der Rat am 11.12.2025 bereitgestellt. Eine Finanzierung aus dem Infrastrukturprogramm des Bundes (LuKIFG) nennt die Vorlage als denkbar. Die Stadt kann daraus rund 500.000 € erwarten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.