Worum es geht
Der Rat der Gemeinde Finnentrop hat am 01.10.2024 den Bebauungsplan Nr. 122 „Am Sanger Bach, Heggen“ als Satzung beschlossen, er ist seit dem 31.10.2024 in Kraft. Im Plangebiet liegt das Grundstück Im Sinkel 28, das die Gemeinde erworben hat. Dort stehen ein ehemaliges Wohnstallhaus mit Nebenanlagen und weitere bauliche Anlagen.
Damit die Erschließung des Wohngebiets vorbereitet werden kann, muss das Grundstück vollständig freigemacht werden. Wegen der Hang- und Felssituation sind Abbruch-, Erd- und Verfüllarbeiten aufeinander abzustimmen.
Was ausgeschrieben werden soll
- Abbruch
- Vollständiger Abbruch des Wohnstallhauses Im Sinkel 28 (Gemarkung Heggen, Flur 2, Flurstück 151) mit den Nebenanlagen.
- Beräumung und Entsorgung
- Beräumung, Entsorgung und Beseitigung von Fundamenten, Bodenplatten, Mauern, Zäunen und befestigten Flächen.
- Erd- und Rodungsarbeiten
- Erdarbeiten, Verfüllungen, Verdichtungen sowie Fäll- und Rodungsarbeiten. Das Grundstück soll danach für die Erschließung bereit sein.
Verfahren und Zeitplan
Ausschreibung nach § 75a GO NRW. Der Auftrag soll an den gesamtwirtschaftlichsten Bieter gehen, die Verwaltung soll zur Vergabe ermächtigt werden.
- 01.10.2024Rat beschließt den Bebauungsplan Nr. 122 als Satzungerledigt
- 06.10.2026Rat soll über Abbruch und Ausschreibung entscheidenals Nächstes
- ab Oktober 2026Vergabeverfahren, danach Beginn mit den Fäll- und Rodungsarbeiten
- bis Ende Februar 2027Abschluss der Arbeiten
Kosten und Finanzierung
| Geschätzte Gesamtkostenrd. | 140.000 € |
|---|---|
| Haushaltsmittel 2026 | 60.000 € |
| Haushaltsmittel 2027 | 100.000 € |
Laut Vorlage stehen für 2026 Mittel von 60.000 € und für 2027 von 100.000 € haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Stand der Entscheidung
Der Rat soll den vollständigen Abbruch des Wohnstallhauses Im Sinkel 28 mit Geländefreimachung beschließen, die Arbeiten nach § 75a GO NRW ausschreiben lassen und die Verwaltung ermächtigen, den Auftrag an den gesamtwirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Noch offen
- Der Rat entscheidet erst am 06.10.2026 über Abbruch und Ausschreibung.
Aus dem Dokument
„Die Arbeiten sollen nach Durchführung des Vergabeverfahrens (gem. § 75a GO NRW) ab Oktober 2026 mit den Fäll- und Rodungsarbeiten beginnen“
„Die geschätzten Gesamtkosten für die vorbereitende Maßnahme belaufen sich auf rd. 140.000 €.“
Vorbereitende Maßnahme zur Erschließung des neuen Wohngebiets "Am Sanger Bach" in Finnentrop-Heggen
Beschlussvorlage SV 65/2026 · Rat der Gemeinde Finnentrop · Sitzung am 06.10.2026
Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original. Laufende Verfahren stehen in der Ausschreibungssuche.