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BeschlossenKreis Paderborn · Beschlussvorlage 0205/26 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität der Stadt Paderborn, Sitzung am

Kreis Paderborn: Busverkehr im Linienbündel 1 Delbrück wird für 2028 bis 2030 neu vergeben

Die Genehmigungen für die Buslinien im Linienbündel 1 Delbrück laufen zum Sommer 2028 aus. Der Kreis Paderborn will die Verkehrsleistungen für zwei Jahre neu vergeben, von 08/2028 bis 08/2030. Die Vorabbekanntmachung war für Juli 2026 im EU-Amtsblatt vorgesehen. Ein wettbewerbliches Verfahren folgt frühestens zwölf Monate später.

Worum es geht

Die Genehmigungen für die Linienverkehre im Linienbündel 1 Delbrück laufen zum Sommer 2028 aus. Der Kreis Paderborn ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV im Regionalverkehr und will die Leistungen neu vergeben. Die Vergabe gilt nur für zwei Jahre, weil der Kreis die Laufzeiten der Linienkonzessionen bis zum Sommer 2030 angleichen will.

Vor der Vergabe muss der Kreis seine Absicht in einer Vorabbekanntmachung veröffentlichen. Verkehrsunternehmen können dann innerhalb von drei Monaten einen eigenwirtschaftlichen Antrag stellen. Geht kein genehmigungsfähiger Antrag ein, kann der Kreis einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag vergeben. Die Eckpunkte des Fahrplans wurden vorab mit der Stadt Paderborn abgestimmt.

Was ausgeschrieben werden soll

Linienverkehr
Linien S40 (Paderborn bis Rheda), R41 (Paderborn bis Westenholz), R45 (Paderborn bis Delbrück über Lippedörfer), 440, 446 und 448. Die Vorlage nennt nur die Eckpunkte mit Bezug zur Stadt Paderborn.
Takt
S40 und R41 fahren zwischen Paderborn und Delbrück auf gleichem Linienweg. Zusammen ergibt das montags bis samstags einen 30-Minuten-Takt, an Sonn- und Feiertagen einen 60-Minuten-Takt.
Fahrzeuge
Die Clean Vehicles Directive wird wegen der kurzen Laufzeit nicht angewendet. Gebrauchtfahrzeuge sind auf allen Fahrten zugelassen. Fahrzeuge in der Kernstadt Paderborn müssen die Abgasnorm Euro VI erfüllen.
Laufzeit
Zwei Jahre, von 08/2028 bis 08/2030.

Verfahren und Zeitplan

Europaweite Vergabe. Nach der Vorabbekanntmachung läuft eine Frist von drei Monaten für eigenwirtschaftliche Anträge. Ohne genehmigungsfähigen Antrag leitet der Kreis frühestens zwölf Monate nach der Vorabbekanntmachung ein wettbewerbliches Vergabeverfahren für einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag ein. Die veröffentlichten Verkehrsleistungen sind das Minimum.

  1. 23.06.2026Ausschuss der Stadt Paderborn berät die Eckpunkteerledigt
  2. Juli 2026Vorabbekanntmachung im Supplement zum EU-Amtsblatt laut Vorlage vorgesehenals Nächstes
  3. drei Monate danachEnde der Frist für eigenwirtschaftliche Anträge
  4. frühestens zwölf Monate danachEinleitung des wettbewerblichen Vergabeverfahrens
  5. August 2028Betriebsaufnahme
  6. 08/2030Ende der Vertragslaufzeit

Kosten und Finanzierung

Das Dokument nennt keine Kosten.

Stand der Entscheidung

Der Ausschuss nimmt die Eckpunkte zu Angebotsstruktur und Leistungsangebot für die Vorabbekanntmachung zustimmend zur Kenntnis.

Noch offen

  • Die künftigen Kosten hängen vom Ergebnis der Ausschreibung ab.
  • Ein wettbewerbliches Verfahren gibt es nur, wenn kein genehmigungsfähiger eigenwirtschaftlicher Antrag eingeht.

Aus dem Dokument

„Die Vergabe soll für einen befristeten Interimszeitraum von zwei Jahren (08/2028 bis 08/2030) erfolgen.“

„Die Vorabbekanntmachung zur regulären Vergabe im Linienbündel 1 Delbrück soll im Juli 2026 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden“

Vorabbekanntmachung der europaweiten Vergabe der Nahverkehrsleistungen im Linienbündel 1 Delbrück
Beschlussvorlage 0205/26 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität der Stadt Paderborn · Sitzung am 23.06.2026

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original. Laufende Verfahren stehen in der Ausschreibungssuche.

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