Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Umrüstung auf LED
- Die Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet wird von herkömmlicher Technik, zum Beispiel HQL-Lampen (Quecksilberdampflampen), auf LED-Technik umgerüstet. Zahl und Standorte der Leuchten nennt die Vorlage nicht.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Förderbescheid über 40 % der Baukosten (erledigt)08.12.2025
- Rat sollte über die überplanmäßigen Aufwendungen von 604.000 € entscheiden (erledigt)28.09.2026
- Förderung in Höhe von 193.178 € wird zur Verfügung gestelltals Nächstes2027
- Restliche Förderung in Höhe von 48.295 € wird zur Verfügung gestellt2028
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Stadtwerke Bergheim haben im vergangenen Jahr angeregt, einen Förderantrag für die Modernisierung der Straßenbeleuchtung zu stellen. Die Stadt hat ihn gestellt. Die Förderung von 40 % der Baukosten wurde mit Bescheid vom 08.12.2025 genehmigt.
Die Förderung wird erst nach Bereitstellung der Mittel und Umsetzung der Maßnahme ausgezahlt. Ohne die zusätzlichen Mittel wäre die Maßnahme nicht durchführbar. Deshalb soll der Rat 604.000 € überplanmäßig bereitstellen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Rat soll den erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen von 604.000 € im Haushaltsjahr 2026 zustimmen.
Noch offen
- Die Vorlage nennt weder Verfahren noch Zeitpunkt der Vergabe.
Ort der Leistung
Bergheim, Nordrhein-Westfalen
Markiert ist Bergheim, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Haushaltsansatz: 604.000 €, Haushaltsjahr 2026.
- Förderung
- 40 % der Baukosten, rd. 241.473 €
- Finanzierung
- Die überplanmäßigen Aufwendungen von 604.000 € im Haushaltsjahr 2026 werden durch Mehrerträge bei den Schlüsselzuweisungen gedeckt. Die Förderung von rd. 241.473 € wird 2027 mit 193.178 € und 2028 mit 48.295 € zur Verfügung gestellt.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.