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Brandschutzbedarfsplan Hürth

Der Brandschutzbedarfsplan von 2019 wird fortgeschrieben, um einen leistungsfähigen und bedarfsgerechten Brandschutz sicherzustellen. Die Fortschreibung untersucht Gefährdungspotenziale, Einsatzentwicklung, Ressourcen und Leistungsfähigkeit der Feuerwehr und leitet erforderliche Maßnahmen ab.

Nächster Schritt

Beratung im Hauptausschuss am 03.11.2026 und im Stadtrat am 17.11.2026

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes
Untersucht und bewertet wurden die örtlichen Gefährdungspotenziale, die Einsatzentwicklung, die vorhandenen personellen und technischen Ressourcen sowie die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr. Die bestehenden Schutzziele wurden überprüft und erforderliche Maßnahmen zur zukünftigen Sicherstellung des Brandschutzes abgeleitet.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Beratung im Hauptausschussals Nächstes03.11.2026
  2. Beratung im Stadtrat17.11.2026
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Brandschutzbedarfsplan muss spätestens alle fünf Jahre fortgeschrieben werden. Der derzeit gültige Plan wurde am 19.11.2019 durch den Rat beschlossen.

Die Kommunal Agentur NRW wurde mit der Fortschreibung beauftragt. Der Beschlussvorschlag hat keine unmittelbare Auswirkung auf den Haushaltsplan.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes wird zugestimmt.

Ort der Leistung

Hürth, Nordrhein-Westfalen

Markiert ist Hürth, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Finanzierung
Der Beschlussvorschlag hat keine unmittelbare Auswirkung auf den Haushaltsplan.

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In einer Demo zeigen wir Ihnen, wie Sie von Ausschreibungen schon vor der Veröffentlichung erfahren. TendiGo wertet dafür Ratsdokumente aus und zeigt geplante Vergaben, bevor sie ausgeschrieben werden.

Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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