Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Parkraumbewirtschaftung
- Das Konzept umfasst 600 Stellplätze in 30 Straßen in Hermülheim, Alt-Hürth, Efferen, Gleuel, Kendenich und Hürth-Mitte. Vorgesehen sind je Stadtteil fünf Straßen mit je 20 bewirtschafteten Stellplätzen.
- Digitale Gebührenerhebung und Kontrolle
- Buchung und Zahlung sollen ausschließlich digital über Smart-Parking-Schnittstellen erfolgen. Die Kontrolle ist per digitalem Kennzeichen-Scan mit Smartphone oder Tablet vorgesehen, die beantragte Bewirtschaftungszeit ist Montag bis Samstag, 08:00 bis 18:00 Uhr, an 300 Tagen pro Kalenderjahr.
- Tarife und Sonderregelungen
- Vorgesehen ist eine nach Fahrzeuggröße und zulässigem Gesamtgewicht gestaffelte Gebührenstruktur. Sonderregelungen sind für Wohnmobile, Anwohnende, Lieferverkehre, schwerbehinderte Menschen, Elektrofahrzeuge sowie Handwerker- und Pflegedienste vorgesehen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Anregung nach § 24 GO NRW eingereicht (erledigt)28.09.2026
- Beratung und Entscheidung im Hauptausschussals Nächstes03.11.2026
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Am 28.09.2026 wurde ein zweijähriges Pilotprojekt zur digitalisierten Parkraumbewirtschaftung angeregt. Anlass sind steigender Parkdruck, Parksuchverkehr und verkehrsgefährdende Parksituationen, die Verwaltung erwartet eine Verlagerung des Parkdrucks in angrenzende weiterhin kostenfreie Straßen.
2017 wurde eine Parkraumbewirtschaftung für 57 Stellplätze am Krankenhaus geprüft, sie wurde politisch nicht eingeführt. 2021 wurden Bewohnerparkvorrechte für Efferen geprüft, die Anregung wurde am 02.02.2021 zurückgewiesen.
Die Verwaltung empfiehlt, die Anregung zurückzuweisen und von weiteren Planungen zur Umsetzung abzusehen. Der Hauptausschuss berät am 03.11.2026.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Anregung nach § 24 GO NRW vom 28.09.2026 soll zurückgewiesen und eine Antwort an die antragstellende Person veranlasst werden.
Noch offen
- Die Entscheidung des Hauptausschusses steht noch aus.
- Die Belastbarkeit der Einnahmenprognose kann anhand der vorliegenden Informationen nicht geprüft werden.
- Laut Verwaltung können zusätzliche Verwaltungs- und Systemkosten entstehen.
Ort der Leistung
Hürth, Nordrhein-Westfalen
Markiert ist Hürth, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Einmalige Investitionen laut Konzept | 75.000 € |
|---|---|
| Jährliche Betriebskosten laut Konzeptjährlich | 227.150 € |
| Aufwendungen im ersten Betriebsjahr laut Beschlussvorlagezusätzliche Verwaltungs- und Systemkosten können hinzukommen | 302.150 € |
| Prognostizierte Gebühreneinnahmenjährlich, basiert auf nicht örtlich belegter kostenpflichtiger Auslastung von 45 Prozent | 931.500 € |
- Finanzierung
- Das Konzept prognostiziert ab dem zweiten Jahr selbst bei 30 Prozent Auslastung einen jährlichen Netto-Überschuss von ca. 358.000 Euro. Die Einnahmenprognose beruht auf einer nicht durch örtliche Erhebungen belegten Auslastung von 45 Prozent.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.