Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Bericht
- Energetische Sanierung des Hallenbads
- Energetische Sanierung des Hallenbads Büttgen mit Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäude und technischen Anlagen. Einzelgewerke nennen die Unterlagen nicht.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Bericht
- Die Bezirksregierung Düsseldorf bewilligt die Förderung per Zuwendungsbescheid (erledigt)22.07.2026
- Die Maßnahmenliste Stand September 2026 stand im Hochbauausschuss auf der Tagesordnung (erledigt)22.09.2026
- Die Sachstandsmitteilung zur Sanierung steht im Sportausschuss zur Kenntnisnahme anals Nächstes10.11.2026
- Bewilligungszeitraum der FörderungAugust 2026 bis Juni 2029
- Zeitplanung der Maßnahme laut Liste, Fördermittel werden nach Projektfortschritt ausgezahlt2027 bis 2029
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Das Hallenbad Büttgen steht auf der Maßnahmenliste der Stadt Kaarst mit Priorität 2, hoch. Die energetische Sanierung befindet sich in der Vorplanung. Die Liste vom 08.09.2026 nannte Kosten von 10.000.000 €. Die Sanierung setzt die Kaarster Gesellschaft für Bäder um.
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat mit Zuwendungsbescheid vom 22.07.2026 eine Förderung aus dem EFRE/JTF-Programm Nordrhein-Westfalen 2021 bis 2027 bewilligt. Ziel ist, die Energieeffizienz des Gebäudes und der technischen Anlagen zu verbessern und den Energieverbrauch zu senken.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Noch offen
- Die Kapazität im Bereich 69 ist laut Liste noch in Klärung.
- Einen Termin für Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen nennen die Unterlagen nicht.
Ort der Leistung
Kaarst, Nordrhein-Westfalen
Markiert ist Kaarst, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Bericht
| Prognostizierte Gesamtkosten der Sanierungknapp 11 Mio. € laut Sachstandsmitteilung zum 24.09.2026 | 11.000.000 € |
|---|
- Förderung
- Bis zu 6.169.533,74 € bewilligt (EFRE/JTF-Programm Nordrhein-Westfalen)
- Finanzierung
- Die Förderung beträgt bis zu 6.169.533,74 €. Sie deckt 80 % der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben von 7.711.917,17 €, die EU und das Land Nordrhein-Westfalen zu je 40 % tragen. Die anerkannten Ausgaben sind ausdrücklich nicht die Gesamtkosten, sondern nur die Kosten, die den Energieeinsparzielen dienen. Ausgezahlt wird in den Jahren 2027 bis 2029.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.