Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Flutlichtanlage
- Im Bereich des Leichtathletikstadions wird eine Flutlichtanlage für eine ganzjährige Nutzung gebaut.
- Naturrasen und Sanitär
- Der Naturrasen im Stadionbereich wird ertüchtigt, zum Beispiel durch Aerifizieren. Auf dem Hartplatz wird als Vorstufe für einen möglichen späteren Gebäudebau ein Sanitärcontainer mit Tiefbau aufgestellt.
- Sprintbahn und Sprunganlagen
- Auf dem Hartplatz wird eine 120-Meter-Sprintbahn eingerichtet und die Weitsprunganlage ertüchtigt. Auch die Kugelstoßanlage auf dem Hartplatz soll ertüchtigt werden.
- Freilufthallen
- Im Bereich der Tartanspielfelder werden drei Freilufthallen als Überdachung mit Beleuchtung errichtet. Jede ist 20 x 40 m groß.
- Maßnahmen ab 2027
- Erneuerung der Tartanlaufbahn und der Tartanflächen im Stadion, Kunstrasenplatz auf dem Hartplatz und Neubau eines Beachsportplatzes. Die Kosten sollen in 2027 geschätzt werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Ausschuss beauftragt die Verwaltung, Kostenschätzungen zu erstellen und Förderprogramme zu prüfen (erledigt)17.09.2026
- Stadtrat soll die Priorisierung der Maßnahmen beschließenals Nächstes29.10.2026
- Haushaltsjahr 2027, in das priorisierte Maßnahmen eingeplant werden können2027
- Projektanmeldung beim Rhein-Pfalz-Kreis, Bewilligung der Fördermittel, erst danach Beginn der Maßnahmendanach
Vergabeverfahren
Noch keine Vergabe. Die Verfahrensart nennt die Vorlage nicht. Erst nach der Bewilligung der Fördermittel können die Maßnahmen begonnen werden.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die vorhandenen Sporthallen sind stark ausgelastet. Die Außensportanlagen sollen zusätzliche Trainingsmöglichkeiten schaffen und eine ganzjährige Nutzung ermöglichen. Die Stadt wurde im Förderprogramm für kommunale Sportstätten nicht berücksichtigt.
Der Ausschuss für Generationen, Soziales und Sport hat am 17.09.2026 einstimmig beschlossen, die Verwaltung mit aktuellen Kostenschätzungen und der Prüfung von Förderprogrammen zu beauftragen. Auf dieser Grundlage soll der Stadtrat die Priorisierung beschließen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Stadtrat soll die Priorisierung der Maßnahmen auf Grundlage der Kostenschätzungen, der zeitlichen Umsetzbarkeit und der Fördermöglichkeiten beschließen. Die Verwaltung soll die Umsetzung danach vorbereiten.
Noch offen
- Der Stadtrat entscheidet am 29.10.2026 noch über die Priorisierung.
- Die Maßnahmen müssen bis zum 1. Februar beim Rhein-Pfalz-Kreis angemeldet werden.
Ort der Leistung
Schifferstadt, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Schifferstadt, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Gesamtkosten aller sechs MaßnahmenKosten 3. Quartal 2026, je Maßnahme Sicherheitsbeiwert bis zur Vergabe 10 %, brutto oder netto nicht angegeben | 1.745.000 € |
|---|---|
| Freilufthallen, 3 StückKosten 3. Quartal 2026 | 1.150.000 € |
| Flutlichtanlage im StadionKosten 3. Quartal 2026 | 310.000 € |
| Ertüchtigung NaturrasenspielfeldKosten 3. Quartal 2026 | 120.000 € |
| Sanitärcontainer mit TiefbauKosten 3. Quartal 2026 | 80.000 € |
- Finanzierung
- Über den Rhein-Pfalz-Kreis beträgt die Förderung 10 % der zuwendungsfähigen Kosten, der Kreis bezuschusst, wenn auch das Land bezuschusst. Bei Maßnahmen über 100.000 € zuwendungsfähige Kosten ist auch eine Förderung durch das Land für Kommunen möglich. Priorisierte Maßnahmen können im Haushalt 2027 eingeplant werden.
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